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Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Schuleingangsuntersuchung
(Kap. 14 23 Tit. 428 56)

19.11.2014 - Antrag | 17/4417

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/4417

19.11.2014

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Winter Peter, Seidenath Bernhard, Kühn Harald, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Dr. Eiling-Hütig Ute, Fackler Wolfgang, Dr. Goppel Thomas, Herold Hans, Holetschek Klaus, Imhof Hermann, Kirchner Sandro, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Vogel Steffen, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2015/2016:
hier: Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege)

hier: Schuleingangsuntersuchung
(Kap. 14 23 Tit. 428 56)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 14 23 Tit. 428 56 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 402,0 Tsd. Euro von 0,0 Tsd. Euro auf 402,0 Tsd. Euro erhöht. Im Stellenplan des Kap. 14 23 wird die TG 53 gestrichen und in der TG 56 bei Tit. 428 56 (Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen) bei den Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen im Jahr 2015 die Stellenzahl ,,-" durch die Stellenzahl ,,11" ersetzt; die Summen und Erläuterungen sind entsprechend anzupassen.

Bei Kap. 14 23 Tit. 428 53 wird der Ansatz für das Jahr 2015 um 402,0 Tsd. Euro von 402,0 Tsd. Euro auf 0,0 Tsd. Euro vermindert.



Im Entwurf des Einzelplanes 14 sind für ein dreijähriges Pilotprojekt zur Neukonzeption der Schuleingangsuntersuchung ab dem Jahr 2016 Haushaltsmittel veranschlagt. Das Konzept sieht vor, eine in das vorletzte Kindergartenjahr vorgezogene Schuleingangsuntersuchung mit einem erweiterten Screeningumfang durch eine sozialmedizinische Assistentin einzuführen. Bei allen auffälligen Screeningbefunden soll eine ärztliche Untersuchung mit Besprechung des auffälligen Befundes mit den Eltern folgen. Sofern aus ärztlicher Sicht auf Basis der Erstuntersuchung erforderlich, sollten in einem zweiten Schritt Kinder mit auffälligen Befunden im Jahr vor der Einschulung ärztlich nachuntersucht werden. Aufgrund der Neuordnung des landgerichtsärztlichen Dienstes werden Planstellen für die beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzurichtende Task Force Infektiologie frei. Die im Haushaltsentwurf 2015/2016 bei Kap. 14 23 Tit. 428 53 für das Jahr 2015 veranschlagten Mittel für das Personal der Task Force werden nicht mehr benötigt und auf Kap. 14 23 Tit. 428 56 umgeschichtet, damit mit dem Pilotprojekt zur Neukonzeption der Schuleingangsuntersuchung schon im Jahr 2015 begonnen werden kann.

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