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Neuregelung des Länderfinanzausgleichs

12.02.2015 - Antrag | 17/5342

Initiatoren:
Dr. Schwartz Harald, Dr. Schwartz Harald, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/5342

12.02.2015

Antrag der Abgeordneten
Dr. Schwartz Harald, Freller Karl, Winter Peter, Herold Hans, Bachhuber Martin, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Kühn Harald, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Dr. Schwartz Harald

CSU

Neuregelung des Länderfinanzausgleichs


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird in ihrem Anliegen der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs unterstützt. Die überbordende Belastung des Freistaats Bayern soll reduziert werden.



Bis 1986 und dann nochmal einmalig im Jahr 1992 hat der Freistaat Bayern Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. 1989 wechselte Bayern erstmalig auf die Zahlerseite und ist seit dem Jahr 1993 ununterbrochen Zahlerland. Mittlerweile ist der Freistaat Bayern auf Grund seiner soliden Haushaltsführung und positiven Entwicklung der bei weitem größte Einzahler. Für das Jahr 2015 sind Zahlungen in Höhe von EUR 4,95 Mrd. und für das Jahr 2016 in Höhe von EUR 5,20 Mrd. budgetiert. Die zwischenzeitlich erreichten Volumina an Zahlungen in den Länderfinanzausgleich sind gegenüber der bayerischen Bevölkerung nicht mehr zu rechtfertigen. Fehlsteuerungen und Anreizsysteme in der aktuellen Regelung des Länderfinanzausgleichs, die eine nachhaltige Haushaltsführung torpedieren, sind abzuschaffen.

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