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Volksfestkultur: Längere Arbeitszeiten zulassen

05.05.2015 - Antrag | 17/6436

Initiatoren:
Huber Erwin, Kreuzer Thomas, Zellmeier Josef, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Huber Erwin, Guttenberger Petra, Jörg Oliver, Schorer Angelika, Stöttner Klaus, Unterländer Joachim, Winter Peter, Rotter Eberhard, Imhof Hermann, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Gerlach Judith, Gibis Max, Haderthauer Christine, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Huber Martin, Huber Thomas, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Nussel Walter, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Steiner Klaus, Taubeneder Walter, Vogel Steffen, Westphal Manuel,

Drucksachennummer: 17/6436

05.05.2015

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Zellmeier Josef, Freller Karl, Schreyer-Stäblein Kerstin, Huber Erwin, Guttenberger Petra, Jörg Oliver, Schorer Angelika, Stöttner Klaus, Unterländer Joachim, Winter Peter, Rotter Eberhard, Imhof Hermann, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Gerlach Judith, Gibis Max, Haderthauer Christine, Herold Hans, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Huber Martin, Huber Thomas, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Neumeyer Martin, Nussel Walter, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sauter Alfred, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Steiner Klaus, Taubeneder Walter, Vogel Steffen, Westphal Manuel



Huber Erwin

und Fraktion CSU

Volksfestkultur: Längere Arbeitszeiten zulassen


Der Landtag wolle beschließen:

die Staatsregierung wird aufgefordert, hinsichtlich der Arbeitszeit bei Volksfesten und Jubiläumsveranstaltungen in Festzelten bei Ausnahmegenehmigungen die Möglichkeiten des Arbeitszeitrechts unbürokratisch und weitestgehend auszulegen. Insbesondere sind

1. der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 16. April 2015 im Hinblick auf längere tägliche Arbeitszeiten im Schaustellergewerbe unverzüglich umzusetzen. Der Beschluss stellt ausdrücklich klar, dass Schaustellerbetriebe als Saisonbetriebe im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz
(ArbZG) angesehen werden können und damit bis zu zwölf Stunden grundsätzlich genehmigungsfähig sind.

2. Festzeltbetriebe auf Volksfesten und Jubiläumsveranstaltungen ebenso als Saison- oder Kampagnebetriebe i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG anzuerkennen und damit grundsätzlich die Möglichkeit der Arbeitszeitverlängerung für Beschäftigte auf bis zu zwölf Stunden zu eröffnen.

3. dabei die Anforderungen an den Arbeitgeber möglichst praxisgerecht zu gestalten.



Die Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer hinsichtlich der Arbeitszeiten stehen grundsätzlich nicht zur Disposition. Sie sind allerdings in erster Linie auf gewöhnliche Arbeitsverhältnisse zugeschnitten. Bei Volksfesten sind dagegen - meist begrenzt auf wenige Tage - Spitzenbelastungen zu bewältigen, die einen längeren Arbeitseinsatz des Personals als üblich erforderlich machen können. Hierfür muss den Betrieben im Rahmen der den Landesbehörden gegebenen Vollzugsspielräume die nötige Flexibilität ermöglicht werden.

Das Arbeitszeitgesetz lässt für Saison- und Kampagnebetriebe ausdrücklich Ausnahmegenehmigungen für längere tägliche Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zu. Volksfestbetriebe können ihrer Art nach als Saison- bzw. Kampagnebetriebe angesehen werden, so dass im Einzelfall auf Antrag des Arbeitgebers die notwendigen Genehmigungen zur Arbeitszeitverlängerung gewährt werden können. Die Erklärung über Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der längeren Arbeitszeit kann i.d.R. durch einfache Nachweise und Erläuterungen erfolgen. Hierbei ist auf einen praxisgerechten Maßstab und Vollzug zu achten.

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