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Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Begabtenförderung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften- Stärkung durch hochschulspezifische Maßnahmen
(Kap. 15 49 Tit. 547 73)

18.10.2016 - Antrag | 17/13615

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Schalk Andreas, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/13615

18.10.2016

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Winter Peter, Jörg Oliver, Bachhuber Martin, Brannekämper Robert, Schalk Andreas, Dettenhöfer Petra, Dorow Alex, Fackler Wolfgang, Dr. Hopp Gerhard, Dr. Goppel Thomas, Kaniber Michaela, Kränzle Bernd, Kühn Harald, Radlmeier Helmut, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Westphal Manuel, Winter Georg, Wittmann Mechthilde



Winter Peter

CSU

Haushaltsplan 2017/2018:
hier: Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)

hier: Begabtenförderung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften- Stärkung durch hochschulspezifische Maßnahmen
(Kap. 15 49 Tit. 547 73)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 wird folgende Änderung vorgenommen:

Bei Kap. 15 49 Tit. 547 73 wird der Ansatz für das Jahr 2017 um 150,0 Tsd. Euro von 2.175,1 Tsd. Euro auf 2.325,1 Tsd. Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern sollen ab 2017 hochschulspezifische Maßnahmen zur Begabtenförderung verwirklicht werden, damit von der Begabtenförderung künftig auch Gruppen von Studierenden profitieren können, die bislang leer ausgehen. Schwerpunkt der Maßnahmen ist dabei die zentrale Verantwortung der Hochschulleitung für eine systematisierte und nachsetzende Information über die Möglichkeiten der Begabtenförderung. Ein Angebot vielfältiger Stimuli ist dabei zu entwickeln. Ferner das Angebot von persönlichem Mentoring und die Begleitung bei Praxisprojekten mit der regionalen Wirtschaft. Für die Entwicklung eigener Konzepte sollen die Hochschulen einen finanziellen Anreiz erhalten. Die drei Hochschulen mit den erfolgversprechendsten Konzepten erhalten einmalig in einem Auswahlverfahren 50.000 Euro pro Hochschule.

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