Josef Zellmeier
Neben den regulären Rettungsfahrzeugen wie Rettungswagen, Krankentransportwagen oder ähnlichen Fahrzeugen verwenden Rettungsorganisationen beispielsweise bei der Bergrettung oder in unwegsamem Gelände Fahrzeuge mit behelfsmäßigen Aufbauten.
Ich frage die Staatsregierung:
- Werden nach Kenntnis der Staatsregierung Quads oder Golfcarts mit Aufbauten als Rettungsfahrzeuge eingesetzt und ist der Einsatz solcher Fahrzeuge rechtlich abgesichert-
- Handelt es sich bei solchen Fahrzeugen, bei denen in den Zulassungspapieren der Zusatz -Zur Verwendung für den Rettungs- oder Katastrophenschutz- eingetragen ist, um Rettungsfahrzeuge für den Einzelfall oder für den regelmäßigen und regulären Einsatz-
- Sofern es sich nicht um Rettungsfahrzeuge für den regelmäßigen Einsatz handelt, welche rechtlichen Konsequenz hätte es für die Rettungsorganisationen im Schadensfall, die ein solches Fahrzeug dennoch regulär verwenden-
- Hat es nach Kenntnis der Staatsregierung Schadensfälle im Rahmen von Rettungseinsätzen gegeben, bei denen solche Fahrzeuge im Einsatz waren-
- Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung neben Rettungswagen und Kranktransportwagen und baugleichen Fahrzeugen weitere Fahrzeuge ohne Aufbauten, Halterungen oder Anhänger, die für die Personenrettung zugelassen sind-