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Einsatz von Rettungsfahrzeugen in unwegsamem Gelände

04.07.2023 - Schriftliche Anfrage | 18/30425

Initiatoren:
Josef Zellmeier

Neben den regulären Rettungsfahrzeugen wie Rettungswagen, Krankentransportwagen oder ähnlichen Fahrzeugen verwenden Rettungsorganisationen beispielsweise bei der Bergrettung oder in unwegsamem Gelände Fahrzeuge mit behelfsmäßigen Aufbauten.


Ich frage die Staatsregierung:



  1. Werden nach Kenntnis der Staatsregierung Quads oder Golfcarts mit Aufbauten als Rettungsfahrzeuge eingesetzt und ist der Einsatz solcher Fahrzeuge rechtlich abgesichert-

  2. Handelt es sich bei solchen Fahrzeugen, bei denen in den Zulassungspapieren der Zusatz -Zur Verwendung für den Rettungs- oder Katastrophenschutz- eingetragen ist, um Rettungsfahrzeuge für den Einzelfall oder für den regelmäßigen und regulären Einsatz-

  3. Sofern es sich nicht um Rettungsfahrzeuge für den regelmäßigen Einsatz handelt, welche rechtlichen Konsequenz hätte es für die Rettungsorganisationen im Schadensfall, die ein solches Fahrzeug dennoch regulär verwenden-

  4. Hat es nach Kenntnis der Staatsregierung Schadensfälle im Rahmen von Rettungseinsätzen gegeben, bei denen solche Fahrzeuge im Einsatz waren-

  5. Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung neben Rettungswagen und Kranktransportwagen und baugleichen Fahrzeugen weitere Fahrzeuge ohne Aufbauten, Halterungen oder Anhänger, die für die Personenrettung zugelassen sind-


 

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