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Nachtragshaushaltsplan 2019/2020
hier: Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

hier: Allgemeine Bewilligungen - Bereich Landwirtschaft
(Kap. 08 03 Tit. 683 02)

20.01.2020 - Änderungsantrag | 18/6113

Initiatoren:
Thomas Kreuzer, Alexander König, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Eric Beißwenger, Martin Schöffel, Martin Bachhuber, Volker Bauer, Barbara Becker, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Petra Högl, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Martin Huber, Harald Kühn, Petra Loibl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Steffen Vogel, Martin Wagle, Ernst Weidenbusch, Manuel Westphal, Georg Winter, Florian Streibl, Fabian Mehring, Bernhard Pohl, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Roland Weigert, Benno Zierer

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2019/2020 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Bei Kap. 08 03 wird für das Jahr 2020 ein neuer Tit. 683 02 (FKZ 522) mit der Zweckbestimmung -Muttertierprämie für Schafe und Ziegen- ausgebracht und erhält einen Ansatz von 1.000,0 Tsd. -. Der Titel erhält folgende Haushaltsvermerke: -Einseitig deckungsfähig zu Lasten TG 55. Die Mittel sind übertragbar.-


Korrespondierend wird der Haushaltsvermerk bei TG 55 wie folgt ergänzt:
-Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 683 02.-


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Schaf- und Ziegenhaltung ist gerade in ländlichen Gebieten mit Dauergrünland und schwierigen Boden- und Klimabedingungen oftmals der letzte Anker für Arbeit und Wertschöpfung auf diesen Flächen und in diesen Regionen. Der seit Jahren stattfindende Rückgang der Schafhaltung - sowohl der Betriebe als auch der Tiere - ist vor diesem Hintergrund mit großer Besorgnis zu sehen. Anderweitige freiwillige Förderprogramme mit umweltspezifischer Zielsetzung, z. B. im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, haben bisher den Trend des Bestandsabbaus nicht stoppen können. Um der nachhaltigen und naturnahen Flächenbewirtschaftung mit Schafen und Ziegen vor dem Hintergrund der schwierigen ökonomischen Lage eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen, soll für Betriebe ab 20 Muttertieren eine jährliche Prämie von 30 - je Muttertier auf Basis De-minimis gewährt werden. Mit der flächenunabhängig gewährten Muttertierprämie werden insbesondere auch Schaf- und Ziegenhalter-/innen erreicht, die keine oder nur in geringem Umfang Verfügungsgewalt über die von ihnen genutzten Flächen haben:

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