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Bayerns Bevölkerung vor Grippe schützen: Arztpraxen bei Grippeimpfungen unterstützen / Jetzt vorsorgen für die Grippesaison 2021/22

18.02.2021 - Antrag | 18/17215

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Barbara Becker, Alfons Brandl, Karl Freller, Marcel Huber, Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Florian Streibl, Fabian Mehring, Susann Enders, Peter Bauer, Manfred Eibl, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die abgelaufene Grippesaison 2020/2021 ist milde verlaufen. Das ist möglicherweise auch den Infektionsschutzmaßnahmen während der SARS-CoV-2-Pandemie geschuldet, die auch hier helfen. Das ist aber auch der Impfbereitschaft der Menschen in Bayern zu verdanken. Mit Blick auf die kommenden Grippesaisonen wird die Staatsregierung dazu aufgefordert,



  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die über das zweite Bevölkerungsschutzgesetz geschaffene Möglichkeit für Arztpraxen, bis zu 30 Prozent mehr Grippe-Impfstoff zu bestellen, ohne Regress durch die Krankenkassen zu befürchten, auf die Grippesaison 2021/22 ausgedehnt wird,

  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Angemessenheit dieses Überschreitungssatzes auch für spätere Grippesaisons außerhalb einer Pandemielage geprüft und ein fester Überschreitungssatz, der als nicht unwirtschaftlich gilt, festgeschrieben wird

  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein zielgenaueres Verfahren zur Prognose der Impfstoffbedarfe sowie zur Erfassung der von den Ärztinnen und Ärzten tatsächlich vorbestellten Impfstoffmengen entwickelt wird,

  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Auslieferung der Bundesreserve früher als in der vergangenen Saison erfolgt, sowie

  • an die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und die Krankenkassen zu appellieren, dass der Aufruf zu den Vorbestellungen der Ärzte bereits Anfang Januar erfolgt.



Deutlich mehr Menschen als in den vorangegangenen Jahren haben sich in der abgelaufenen Saison 2020/2021 gegen Influenza impfen lassen. Es war die richtige Entscheidung, dass das Bayerische Gesundheitsministerium vorgesorgt und zusätzlichen Grippeimpfstoff für Bayern beschafft hat.


Die Impfbereitschaft der Bevölkerung soll generell - unabhängig von der aktuellen Pandemie - gestärkt werden. Damit auch künftig für diesen angestrebten erhöhten Bedarf ausreichend Impfstoff in den Arztpraxen zur Verfügung steht, müssen die bereits angepassten Regelungen zur Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Verordnung saisonaler Grippeimpfstoffe nochmals überprüft werden, um den Ärzten bei der Vorbestellung tatsächlich ausreichende Rechtssicherheit zu verschaffen. Die über das zweite Bevölkerungsschutzgesetz geschaffene Möglichkeit für Arztpraxen, bis zu 30 Prozent mehr Grippe-Impfstoff bestellen zu können, ohne Regress durch die Krankenkassen zu befürchten, muss daher jedenfalls für die kommende Grippesaison verstetigt werden. Für spätere Grippesaisons außerhalb einer Pandemielage sollte die Angemessenheit dieses Überschreitungssatzes überprüft werden. Sollte sich dieser als ggf. unangemessen hoch erweisen, ist zumindest eine Überschreitung in Höhe von bis zu 20% als nicht unwirtschaftlich festzuschreiben. Auch das Ermittlungsverfahren für den Bedarf an Grippeimpfstoff sollte zielgenauer ausgestaltet und einheitlich geregelt werden. Nachfragespitzen wie im vergangenen Jahr kann man begegnen, indem die vom Bund beschafften Impfstoff-Vorräte früher ausgeliefert werden. Gleiches gilt für die Vorbestellung im Frühjahr: Durch die Vorverlegung des bisherigen Bestelltermins können die Hersteller früher mit der Produktion und Auslieferung der Impfstoffe beginnen. Dadurch stünden in Bayern mehr Impfstoff-Dosen zu Beginn der Grippe-Saison zur Verfügung. 

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