Martin Schöffel, Eric Beißwenger, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Alfons Brandl, Gerhard Eck, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Petra Loibl, Hans Ritt, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Martin Wagle, Florian Streibl, Fabian Mehring, Leopold Herz, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen vom April 2022 deutlich überarbeitet wird. Strukturbrüche durch übermäßige Belastung der familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe durch unverhältnismäßige Ausweitung und Rechtsunsicherheit des Anwendungsbereichs, insbesondere eine Neuerfassung der Schweine-, Geflügel-, und Rinderhaltungen, müssen vermieden werden. Der Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.
Der festgelegte Schwellenwert von 150 GVE führt dazu, dass eben nicht nur die größten Tierhaltungen in der EU betroffen sein werden, sondern auch viele kleinere bäuerliche Betriebe. Er ist aus fachlicher Sicht nicht begründbar. In Bayern wären davon fast 5000 bäuerliche Betriebe betroffen (ca. 330 Geflügelhaltungen, ca. 2200 Schweinehalter und ca. 2400 Rinderhalter). Von der aktuellen Richtlinie sind in Bayern nur 180 Landwirte erfasst. Deren Anlagen unterliegen zusammen mit weiteren 300 Betrieben bereits jetzt den strengen Anforderungen des Immissionsschutzrechts. Rinderbetriebe träfe es besonders hart: Sie sind bislang von IE-Anforderungen überhaupt nicht betroffen und es kämen erhebliche zusätzliche Verpflichtungen auf diese Betriebe zu, da technische Lösungen wie z. B. Abluftreinigungsanlagen als Emissionsminderungsmaßnahme aufgrund der offenen Stallbauweise hier nicht in Betracht kommen. Alternative bauliche Minderungsmaßnahmen wie etwa emissionsmindernde Laufflächen zur Kot-Harn-Trennung sind kaum oder nur sehr aufwändig nachrüstbar und wären mit erheblichen Kosten für die Betriebe verbunden. Die Umsetzung des Vorschlages würde daher sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die öffentliche Verwaltung zu erheblichen finanziellen und administrativen Mehrbelastungen führen ohne große Wirkung für die Zielerreichung.
Bei der Änderung der Industrieemissionsrichtlinie müssen Strukturbrüche durch übermäßige Belastung der familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe durch unverhältnismäßige Ausweitung und Rechtsunsicherheit des Anwendungsbereichs insbesondere eine Neuerfassung der Rinderhaltungen, vermieden werden. Einerseits werden von der EU die Vorteile einer bäuerlichen Landwirtschaft hervorgehoben, aber andererseits gleichzeitig Regelungen getroffen, die den Wandel hin zu Großbetrieben beschleunigen. Wir sehen es als erforderlich an, dass für Deutschland eine eigene Folgenabschätzung erfolgt, um belastbare nationale Schlussfolgerungen ziehen zu können.