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Agrardieselrückvergütung beibehalten und Biokraftstoffe steuerfrei stellen

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/272

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Petra Högl, Gerhard Hopp, Kerstin Schreyer, Leo Dietz, Alex Dorow, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Karl Freller, Sebastian Friesinger, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Jenny Schack, Josef Schmid, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller, Stefan Frühbeißer, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin beim Bund für den vollständigen und dauerhaften Erhalt der Agrardieselrückvergütung einzusetzen.


Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, in der Land- und Fortswirtschaft verwendete Biokraftstoffe für die Landwirtschaft künftig steuerfrei zu stellen.



Die von der Ampelkoalition beschlossene Abschaffung der Agrardieselrückvergütung belastet die deutsche Landwirtschaft mit jährlich 440 Mio.- und die bayerische Landwirtschaft mit 90 Mio.-.  


Auf dem Rücken der Bauernfamilien versucht die Ampelkoalition krampfhalt, den von ihr aufgestellten, komplett misslungenen und vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärten Bundeshaushalt tragfähig zu machen.


Die deutsche Landwirtschaft verliert durch die Kürzungen massiv an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Berufskollegen innerhalb und außerhalb der EU, die in ihrem Land teilweise massiv gefördert werden. Die gemeinhin mit einer Verteuerung fossiler Kraftstoffe bezweckte Umstellung auf klimafreundlichere Antriebe kann in der Land- und Forstwirtschaft mangels bezahlbarer Technologiealternativen nicht über Nacht erzwungen werden. Kürzungen bei der Agrardieselrückvergütung wirken deshalb nicht als Transformations-Turbo, sondern einzig wie ein Griff in die Taschen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.


Als Folge davon werden Produkte in Deutschland entweder teurer oder es werden wiederum billigere Produkte aus dem Ausland importiert, mit allen negativen Folgen für Wertschöpfung und auch Klima.


Darüber hinaus haben die massiven Bauernproteste der vergangenen Wochen gezeigt, wie aufgeheizt die Stimmung in der Bevölkerung im Allgemeinen und in der Bauernschaft im Besonderen ist. Es besteht die ernste Gefahr, dass die politische Stimmung weiter nach rechts abdriftet.


Aus diesen Gründen sind die diesbezüglichen Beschlüsse der Bundesregierung sofort zurückzunehmen.


Darüber hinaus ist der Bund aufgefordert, in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe künftig vollständig von der Energiesteuer zu entlasten und für die hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen zu sorgen. Dies wäre ein weitaus wichtigerer Ansatz, die gesetzten Klimaziele zu erreichen, als die Bauernfamilien immer noch mehr zu belasten. Es müssen sämtliche Maßnahmen unterstützt werden, die dazu beitragen, den Ausstoß von CO2-Emissionen zu begrenzen, wie etwa die Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe. Insbesondere sollte der derzeit geltende Rechtsrahmen nach der 10.BImschV geändert werden. So muss die Bundesregierung die Einführung von paraffinischem Dieselkraftstoff im Straßenverkehr, der auch HVO100 umfasst (ein erneuerbarer Kraftstoff, der aus nachhaltigen biogenen Rest-/Abfallstoffen gewonnen wird), umsetzen. Bislang ist der Anwendungsbereich von HVO100 nur außerhalb des Straßenverkehrs (Schiffe, Züge, Bau-/Agrarmaschinen) sowie für die Nutzung durch die öffentliche Hand zugelassen, nicht jedoch etwa auch für privatwirtschaftliche Flotten. Eine Streichung der Agrardieselrückvergütung würde auch diese klimapolitisch wünschenswerte Entwicklung hin zu Biokraftstoffen erschweren.

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