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Versprechen halten: Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/57

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Petra Högl, Kerstin Schreyer, Josef Zellmeier, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Leo Dietz, Stefan Ebner, Sebastian Friesinger, Patrick Grossmann, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Jenny Schack, Josef Schmid, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Werner Stieglitz, Steffen Vogel, Kristan Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Felix von Zobel, Jutta Widmann, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Benno Zierer, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der derzeit befristet geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie in Höhe von 7 Prozent dauerhaft bestehen bleibt. Zur Unterstützung der getränkegeprägten Gastronomie muss auch eine Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes auf die Abgabe von Getränken erfolgen.



Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde als Corona-Unterstützungsmaßnahme befristet bis zum Jahresende 2023 auf 7 Prozent gesenkt und würde deshalb nach derzeitigem Stand ab 2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Diese Erhöhung wäre aus mehreren Gründen verfehlt.


Erstens würde sie zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Lebensmittelangeboten führen, da verzehrfertige Essensangebote im Supermarkt, am Imbiss und zum Mitnehmen in den Fast-Food Restaurants mit 7 Prozent besteuert werden.


Zweitens hätte sie gravierende Auswirkungen auf die Branche und die vorgelagerten Wertschöpfungsketten. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern rechnet bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer mit einem Wegfall von mehr als 2.000 Gastronomie-Betrieben. Dies würde sich nicht zuletzt auch stark negativ auf die regional ansässigen Metzger, Bäcker, Brauereien und weitere Zulieferer auswirken.


Drittens würde sie den Inflationsdruck weiter verstärken und damit auch gesamtwirtschaftlich die konjunkturelle Lage weiter verschärfen.


Insgesamt geht es um die Verlässlichkeit von Politik und Ankündigungen. Bundeskanzler Scholz hatte im Vorfeld der Bundestagswahl angekündigt, den Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent in der Gastronomie nicht mehr abzuschaffen. Die Gastronomie-Betriebe dürfen nicht Opfer der verfehlten Haushaltspolitik der Bundesregierung werden und müssen sich auf dieses Versprechen verlassen können.

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