Unser Ziel ist, dass bis 2025 in Bayern insgesamt 500.000 Wohnungen neu errichtet werden. Deshalb steht für uns die Schaffung von Wohnraum im Fokus. Wir müssen bauen, bauen, bauen – und dafür bestmögliche Unterstützung bieten.
Wir haben bereits viel erreicht: Für das Vier-Jahresprogramm des Wohnungspakts Bayern stellen wir rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Damit werden bis 2019 insgesamt 28.000 neue Mietwohnungen entstehen. Um einen starken Anreiz zu setzen, wird der Freistaat die Wohnraumförderung noch attraktiver gestalten. Allein im Haushalt 2018 stehen dafür 886 Millionen Euro zur Verfügung.
Da der Grundstückskauf beim Erbbaurecht entfällt, sind für Erbbaurechtsnehmer die Liquiditätsvorteile gegenüber Volleigentümern auf Jahrzehnte erheblich. Langfristig kann so eine gute Tragbarkeit der Belastung oder eine sozialverträgliche Miete erreicht werden. Der Grundstücksgeber profitiert im Gegenzug von in der Regel inflationsgeschützten Zinszahlungen. Wir begrüßen daher Erbbaurechts-Gestaltungen, weil sie insbesondere Privatleuten und jungen Genossenschaften den Weg zur Verwirklichung eines Bauvorhabens erleichtern. Alle Mittel, die helfen, mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, sind sinnvoll!
In Bayern kann ein Erbbauberechtigter sowohl für die Eigen- als auch die Mietwohnraumförderung einen Antrag stellen. Zudem fördert der Freistaat Städte und Gemeinden, womit Mietwohnraum auch auf Grundstücken errichtet werden kann, die beispielsweise von den Kirchen im Erbbaurecht überlassen wurden.
Wir sind auf allen zentralen Feldern für mehr bezahlbaren Wohnraum aktiv: So gründet die Staatsregierung mit der BayernHeim eine eigene staatliche Wohnungsbaugesellschaft, fördert Miet- und Studentenwohnungen und schafft Anreize für Modernisierungen. Neue Förderungen wie die Bayerische Eigenheimzulage und das Bayerischen Baukindergeld sind in ihrer Form einmalig in Deutschland. Neben der Grundförderung von 10.000 Euro stocken wir die Förderung des Bundes um 300 Euro auf 1500 Euro pro Kind und Jahr auf. Das alles sind starke Signale an all diejenigen, die Wohneigentum schaffen möchten: Der Freistaat leistet seinen Beitrag!
In einer gemeinsamen Pressekonferenz lehnten Erwin Huber, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie, Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Präsident des Bayerischen Gemeindetags, und Hans Maier, Verbandsdirektor des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW), eine pauschale Flächenbegrenzung ab. Grundsätzlich sollten vorrangig Initiativen und Anreize für die Kommunen gesetzt und deren Eigenverantwortung mobilisiert werden. Entscheidend ist, dass Gemeinden ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnungsbau und Arbeitsplätze haben. Dies gilt insbesondere auch für den Ländlichen Raum.
„Eine strikte Obergrenze ist nicht umsetzbar“, sagt Huber. „Die Grünen und alle anderen Initiatoren, die sich für ein entsprechendes Volksbegehren einsetzen, haben nur einen Tunnelblick auf das Problem, es droht ein Strangulierungsgesetz für die Kommunen in Bayern.“ Dies bedeute aber nicht, dass die CSU gegen eine Reduzierung des Flächenverbrauches sei, sie wolle dies aber mit den Gemeinden und nicht gegen sie umsetzen. Ansonsten komme die Entwicklung in Bayern zwangsläufig zum Stillstand, so Huber.
Die Initiative der Grünen fordert eine Obergrenze von 5 Hektar pro Tag. Der Flächenverbrauch in Bayern liegt derzeit bei 9,8 Hektar pro Tag. Ca. 50% der Flächeninanspruchnahme entfallen auf Wohnen. Eine Begrenzung der Flächeninanspruchnahme würde massiv in die kommunale Planungshoheit eingreifen und zudem zu einer Preissteigerung für Bauland und Wohnungen führen.
Zum Antrag „Anreizpaket zum Flächensparen“
Die Sicherstellung der Wohnraumversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre. Bereits heute haben wir auch in Folge der Zuwanderung gerade in Ballungsgebieten wie München einen erhöhten Bedarf.
Wir haben schnell reagiert: Mit dem Wohnungspakt Bayern sollen bis 2019 insgesamt 28.000 neue staatliche, beziehungsweise staatlich geförderte Wohnungen entstehen. Dabei sind wir auf einen guten Weg. Im vergangenen Jahr konnte der Neubau von 3.330 Mietwohnungen gefördert werden. Das sind über 75 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit mehr als 6,26 Millionen Wohnungen haben wir ein neues Allzeit-Hoch an Wohnungen in Bayern erreicht. Die Wohnungsbautätigkeit nimmt zu. Im ersten Halbjahr 2017 wurden rund 36.000 Baugenehmigungen erteilt. Bayern ist dabei im Bundesvergleich weiter an der Spitze.
Grundvoraussetzung für die Schaffung von Wohnraum ist die ausreichende Bereitstellung von Bauflächen. Auch Bund und Freistaat sind hier gefordert. Die Aktivierung vorhandenen Baulands ist erste Wahl. Es empfiehlt sich die Einführung eines systematischen Flächenmanagements, das nicht nur das Führen eines lückenlosen Potentialflächenkatasters ermöglicht, sondern auch die gezielte Ansprache der Eigentümer der Grundstücke erleichtert.
Des Weiteren wollen wir, dass Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, die Einnahmen hieraus steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Ebenfalls ein Modell, schnell Bauland unter gleichzeitiger Schonung von Flächenreserven zu aktivieren, ist die Nutzung von innerörtlichen Nachverdichtungsmöglichkeiten. Um diese Maßnahmen zu erleichtern, haben wir bei der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) auf Bundesebene als eine von mehreren Maßnahmen die Aufnahme des Gebietstyps „Urbanes Gebiet“ ins BauGB umgesetzt. Damit können die Kommunen im innerstädtischen Bereich das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe flexibler regeln.
Alleine über den Weg der Innenentwicklung kann die erhöhte Wohnraumnachfrage aber in Städten wie München nicht mehr befriedigt werden. In vielen Fällen wird daher auch eine vermehrte Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden bei der Flächensuche nötig sein.
Den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion finden Sie hier
In der Kabinettssitzung vom 18. Juli 2017 verabschiedete die Staatsregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur schnellen, wirksamen und nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in bayerischen Städten. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Zum Bericht der Kabinettssitzung vom 18. Juli 2017 und der Pressemitteilung
Stuttgart will im kommenden Jahr mit Diesel-Fahrverboten den Anfang machen und laut Medienberichten liebäugelt auch Münchens SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter mit der Idee. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat sich bereits klar gegen ein Fahrverbot von Diesel-Fahrzeugen ausgesprochen. Im vergangenen Monat hat der Bayerische Landtag auf Antrag der CSU-Fraktion entschieden, dass die Staatsregierung zur Verhinderung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge über andere Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen berichten soll, mit denen die Stickoxidbelastung an belasteten Straßenabschnitten verringert werden kann.
Wir sehen unter anderem in der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Möglichkeiten, die Schadstoffbelastung in der Luft vor allem an neuralgischen Punkten dauerhaft zu senken. Die Logik ist klar: Je mehr Menschen Bus, U-Bahn, Tram und andere öffentliche Verkehrsmittel nutzen, desto weniger Autos fahren durch unsere Großstätte. Das entlastet nicht nur die Umwelt, sondern reduziert auch Staus. In die gleiche Kategorie gehört der Ausbau von Park&Ride-Anlagen, bei denen die Autos vor den Toren der Stadt geparkt werden, von wo aus die Fahrer in den ÖPNV umsteigen.
Auch die Bedeutung des Fahrradverkehrs ist für Reduzierung der Luftverschmutzung von großer Bedeutung. Von einer ausreichenden Zahl von Radabstellanlagen, über den Bau von Radwegen bis hin zu ganz neuen Verkehrskonzepten haben die Städte hier viel Handlungsspielraum.
Doch auch bei den Autos selbst tut sich einiges. So wünschen wir uns von der Staatsregierung auch Informationen über technische Lösungen, wie beispielsweise Nachrüstoptionen für Dieselfahrzeuge zur Verringerung des Stickoxid-Ausstoßes. Bei der Förderung umweltfreundlicher Elektroautos hat die Politik bereits einiges unternommen. So investiert der Bund kräftig in neue Ladestationen. Dazu kommen Kaufprämien, um die Anschaffung von Elektroautos attraktiver zu machen.
Wir wollen Lösungen, die die Frage der Luftreinhaltung mit den Interessen von Handwerk, Gewerbe, Pendlern und der Bevölkerung in den Städten vereinen. Ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen gehört ausdrücklich nicht dazu.
Mobilität sorgt für Begegnung, ermöglicht Arbeit, liefert Waren zu Menschen, bringt uns zu unserer Freizeitbeschäftigung und in die Natur. Einfach nur Mobilität einschränken ist deshalb ein zivilisatorischer Rückschritt, Individualverkehr einschränken ist eine Absage an eine freie Gesellschaft. Nun gibt es für die Mobilität verschiedene Hindernisse. Fehlt es im ländlichen Raum hier und da an komfortablen Verbindungen oder an einem dichten Angebot, leiden die Menschen in Ballungsräumen an zu viel Stau. Beides wollen wir gleichzeitig angehen.
Laut Prognosen von Wissenschaftlern soll der Personenverkehr im Zeitraum von 2010 bis 2030 in Bayern um ein Viertel zunehmen. Der Transport im Güterverkehr soll sogar um mehr als 40 Prozent ansteigen, davon soll sich mehr als drei Viertel auf der Straße abspielen. Wir müssen die unterschiedlichen Verkehrsmittel LKW, Bahn und Schiff noch stärker miteinander vernetzen.
Um den Verkehr so umweltschonend und kosteneffizient wie möglich abzuwickeln, sehe ich die Zukunft nicht nur im umweltschonenden Ausbau der Infrastruktur, sondern auch in einem intelligenten Mobilitätsmix, wobei im städtischen Bereich dem Fahrrad erheblich mehr Bedeutung zukommen muss als bisher. Das Radverkehrsprogramm der Bayerischen Staatsregierung ist hier ein wichtiger Meilenstein. Durch einen attraktiven und zuverlässigen ÖPNV – die 2. Stammstrecke wird eine wichtige Basis für die nächsten Jahrzehnte darstellen – müssen noch mehr Autofahrer zum Umstieg bewegt werden. Wir müssen die Verkehrsangebote besser miteinander vernetzen und auslasten. Für den wachsenden Güterverkehr brauchen wir zwingend eine Verlagerung auf Schiene und Wasserstraßen.
Chancen sehen wir in der Digitalisierung: Intelligente Straßen, smarte Parkplätze, schlauere Navigationssysteme in Privat-Pkw, Car-Sharing, Leihfahrräder und ÖPNV müssen mit immer genaueren Apps verbunden werden. Wir wollen langfristig erreichen, dass der Stau nicht nur umfahren werden kann, wir wollen ihn mit intelligenter Technologie verringern oder gar nicht erst entstehen lassen.
Wir wollen, dass Mobilität auch künftig Menschen zusammen bringt.
Im heutigen Wirtschaftsausschuss hatten die Abgeordneten der SPD die Sitzung im späteren Verlauf verlassen, weil das Gremium ihren Antrag abgesetzt hatte. „Eine Expertenanhörung kurz vor der Landtagswahl macht doch überhaupt keinen Sinn. Erstens hätte dieser Landtag gar nicht mehr die Zeit, die Erkenntnisse der Expertenanhörung danach in parlamentarischen Initiativen umzusetzen“, erläutert der CSU-Politiker. Zweitens könne der auslaufende Landtag dem neu gewählten Landtag auch keine Vorgaben machen.
„Es ist einer sachlichen Debatte nicht dienlich, die Expertenanhörung in die heiße Phase des Wahlkampfs hineinzuziehen. Das wollte die SPD aber offenbar. Es geht um Theaterdonner – was bleibt ist: Viel Lärm um nichts und der Versuch, ein bisschen Aufregung zu inszenieren, wo man sich nicht aufregen muss“, sagte der CSU-Verkehrsexperte.
Die CSU sieht in einer Politik für einen zukunftsfähigen Verkehr eines ihrer zentralen Ziele für Bayern. Deshalb sei Verkehrspolitik auch einer der zehn Schwerpunkte in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder gewesen.
Danach geht der Bestand an Sozialwohnungen bundesweit zurück. Bis auf Bayern und Thüringen ist nach Medienberichten die Zahl in allen Bundesländern gesunken. Vom Jahr 2015 auf 2016 verringerte sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Angaben des Bundesministeriums um 45.000 Wohnungen. Bayern ist das einzige deutsche Bundesland, das einen Zuwachs von gut 2.000 Sozialwohnungen vorweisen kann.
Heckner: "Wenn man sich in Erinnerung ruft, wie die SPD diese Woche im Landtag bei genau dem Thema die Backen aufgeblasen hat, wirkt es noch befremdlicher, die wirkungslose Politik in den SPD-regierten Ländern zu sehen." Bayern hingegen handele. Der künftige Ministerpräsident Markus Söder hat bereits die Gründung einer staatlichen bayerischen Wohnungsbaugesellschaft angekündigt. Bis 2020 sollen 4000 bezahlbare Wohnungen für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen entstehen. "So sieht konkrete Hilfe statt Jammern aus", mahnte die CSU-Politikerin Richtung SPD. Und es sei wichtig gewesen, im Berliner Koalitionsvertrag zu vereinbaren, den sozialen Wohnungsbau mit zwei Milliarden Euro auszustatten. "Außerdem wollen wir im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau geben." Es sei gut, dass innerhalb der Bundesregierung - so sie denn zustande komme - künftig Bundesinnenminister Horst Seehofer für den Bereich Bau zuständig sei.
Die CSU setze auch darauf, Hindernisse für den Wohnungsbau aus dem Weg zu räumen. Deshalb sei das Thema Entbürokratisierung auch in diesem Bereich so wichtig. "Wenn SPD, Grüne und Linke sich dauernd Gedanken machen, wie man Investoren und der Bauwirtschaft Knüppel zwischen die Beine werfen kann, dann darf man sich nicht wundern, wenn es danach zu wenig Wohnungen gibt. Beim neuen Vergleich der Länder sieht man: Nicht linke Prosa hilft, sondern die gute bayerische Politik. Der Wohnungsbau braucht Rückenwind, nicht heiße Luft", so Heckner abschließend.
„Die Pressemitteilung der Fraktion der Grünen ist eine bewusste Irreführung. Das Gutachten bezieht sich an keiner einzigen Stelle auf das aktuell angestrebte Volksbegehren der Grünen, sondern auf einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ‚zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch‘ (Landtagsdrucksache 17/16760). Beide Initiativen sind nicht identisch!"
Die Grünen zitieren in ihrer Pressemitteilung aus dem Zusammenhang gerissene Einzelbemerkungen des Gutachtens, sie ignorieren jedoch völlig das Ergebnis der Abwägung. Das Gutachten kommt entgegen der Behauptung der Grünen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion verfassungswidrig ist.
„Wenn man schon zitiert, dann sollte man es ehrlich tun und sich nicht nur den Punkt herausgreifen, der einem parteipolitisch gerade so in den Kram passt“, macht Huber deutlich. „Ganz besonders, wenn man das Gutachten nicht selbst in Auftrag gegeben hat und mit der Veröffentlichung womöglich sogar das Verwertungsrecht anderer verletzt.“
Ziel der CSU-Fraktion ist es laut Huber, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Flächen einzusparen, nicht gegen sie: „Eine pauschale Flächenobergrenze ist in Bayern mit 2.056 Gemeinden nicht umsetzbar, da sie die unterschiedliche Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeit unserer Kommunen und die Steuerung von regionalen Entwicklungsmöglichkeiten zu stark einschränken würde.“
Der Gesetzentwurf, mit dem sich das Gutachten von Herrn Prof. Kment beschäftigt, wird am 8. Februar im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.
So ist der Antwort unter anderem zu entnehmen, dass im vergangenen Jahr 63 Prozent der Einkommenssteuererklärungen über das ELSTER-Verfahren digital an Bayerns Finanzämter geschickt wurden. Das sind rund drei Millionen Anträge. Außerdem werden über das BayernPortal mit rund 1.300 teilnehmenden Kommunen über 7.000 Online-Services angeboten. Es gibt im Portal mehr als 600 Formulare, 2.000 Fachdatenbanken und 2.000 digitale Merkblätter.
„Diese Zahlen bestärken uns in unseren Anstrengungen, den Ausbau der Digitalisierung weiter voranzutreiben“, erklärt Huber. „Bayern geht hier mit großen Schritten voran und das merken die Menschen in unserem Land.“ Daher freut sich der CSU-Abgeordnete auch, dass die elektronischen Verfahren kontinuierlich ausgebaut werden. So soll das ELSTEROnline-Portal modernisiert und vereinfacht werden. Ab Juli 2017 soll das neue Angebot „ELSTER Ihr Online-Finanzamt“ starten.
„Unser Ziel bei e-Government ist, die notwendigen Verwaltungsprozesse zwischen Bürgern und Wirtschaft auf der einen und den Behörden auf der anderen Seite sicher, schnell und kostengünstig abzuwickeln und das von jedem Ort, zu jeder Zeit und mit jedem Medium“, so Huber. „In Bayern funktioniert das bereits sehr gut und wir als CSU-Fraktion werden weiterhin an den richtigen Rahmenbedingungen dafür arbeiten, dass diese Entwicklung so hervorragend weitergeht.“
Als baupolitischer Sprecher der CSU-Fraktion hatte Rotter zu dem Austausch geladen, um Anregungen aus den verschiedenen Landesteilen aufzunehmen. Ein Ergebnis des Gespräches mit rund 30 Teilnehmern: „Wir dürfen nicht zulassen, dass durch ungesteuerte Maßnahmen ‚Ghettos‘ entstehen, in denen Integration unmöglich gemacht wird“, fasst Rotter zusammen. „Außerdem muss klar sein, dass neuer Wohnraum nicht nur für Migranten und Flüchtlinge entsteht, sondern für alle Menschen in Bayern – in allen Landesteilen und für alle Einkommensgruppen. Es ist unstrittig, dass jeder, der in einer Notlage zu uns kommt, ein Dach über den Kopf braucht. Ob es aber immer eine neu gebaute, barrierefreie Wohnung mit Tiefgaragenparkplatz sein muss, wage ich zu bezweifeln.“
Die sozialen und kommunalen Wohnungsbauunternehmen genössen in der Politik ein Vorschussvertrauen, erklärte Rotter. Es sei allerdings nicht sinnvoll, immer nur den Gesetzen des Marktes zu folgen und hochpreisige Wohnungen zu bauen, die sich lukrativ vermieten lassen. Es müsse genügend Raum für sozialen Wohnungsbau bleiben.
Als gutes Beispiel für die Unterstützung durch den Freistaat und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen nannte Rotter den Wohnungspakt Bayern. Dort sind im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms neben zwei weiteren Säulen bis 2019 insgesamt 600 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt investiert der Freistaat im Rahmen des Wohnungspaktes Bayern rund 2,6 Milliarden Euro. Damit können die Gemeinden, Städte und Landkreise selbst Wohnungen planen und bauen. „Ich nehme aus dem Gespräch heraus, dass sich die Wohnungsbauunternehmen noch mehr Gestaltungsfreiräume bei Planung und Bau wünschen“, so Rotter abschließend. „Wir als CSU-Fraktion werden diese Anregungen aufnehmen und nach gemeinsamen Lösungen suchen.“
Als besonders dreist bezeichnet Rotter die Behauptung der Sozialdemokraten, die Staatsregierung tue zu wenig für Mietwohnraumförderung in Städten und Landkreisen: „Der Wohnungspakt Bayern beinhaltet auch ein staatliches Förderprogramm für kommunalen Wohnbau. Wenn die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften allerdings keine Förderanträge stellen, dann können diese Mittel in manchen Städten und Landkreisen natürlich nicht abgerufen werden. Hier tragen auch die jeweiligen kommunalen Mandatsträger der SPD eine Mitverantwortung. Dort wo Anträge gestellt werden, fließt auch Geld.“
Im Rahmen des Wohnungspakts Bayern sollen innerhalb von vier Jahren 28.000 neue bezahlbare Wohnungen entstehen. Gerade in Ballungsräumen könne der Staat aber nicht alleine den benötigten Wohnraum schaffen. „Hier sind wir natürlich auch auf private Investoren angewiesen“, erklärt Rotter. „Allerdings blockiert die SPD im Bundesrat Steueranreize wie zum Beispiel höhere Abschreibungen. Es ist doppelzüngig, wenn die Landtagsfraktion nach mehr bezahlbaren Wohnraum von staatlicher Seite ruft, private Baumaßnahmen aber nicht erleichtern möchte.“
Eine wichtige Maßnahme für die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum sieht der CSU-Politiker auch im sogenannten Zweckentfremdungsgesetz. „Wir dürfen nicht zulassen, dass dringend benötigte Wohnungen für Medizintouristen genutzt oder in Büroräume umgewidmet werden. Die CSU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dieses Gesetz zügig verlängert und inhaltlich den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Das würde vor allem in Ballungsgebieten wie der Stadt München einen Verlust von Wohnraum verhindern.“