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Für einen serviceorientierten Staat: Direktauszahlungsmechanismus zielgerichtet, schnell und bedarfsorientiert weiterentwickeln

14.10.2026 - Dringlichkeitsantrag |

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Andreas Kaufmann, Kerstin Schreyer, Petra Guttenberger, Stefan Ebner, Thomas Holz, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Tobias Reiß, Jenny Schack, Martin Stock, Karl Straub, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Stefan Frühbeißer, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den bestehenden Direktauszahlungsmechanismus des Bundes schnellstmöglich i.S.d. § 139e AO so weiterzuentwickeln und flächendeckend nutzbar zu machen, dass staatliche Unterstützungs- und Entlastungsleistungen künftig einfach, schnell und zielgerichtet unmittelbar an die jeweils anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden können.


Hierzu soll insbesondere



  • die flächendeckende Hinterlegung einer für staatliche Auszahlungen nutzbaren Bankverbindung (IBAN) in Verbindung mit der steuerlichen Identifikationsnummer vorangetrieben,

  • eine Mitwirkungspflicht der Bürgerinnen und Bürger zur eigenständigen und proaktiven Hinterlegung der aktuellen Bankverbindung (IBAN) im zentralen Bürgerkonto geprüft werden, um die Weiterentwicklung des Direktauszahlungsmechanismus spürbar zu beschleunigen,

  • eine einfache und möglichst automatisierte Aktualisierung der hinterlegten Bankverbindung ermöglicht,

  • der bestehende Direktauszahlungsmechanismus so weiterentwickelt werden, dass nicht nur pauschale, sondern auch zielgruppenspezifische und insbesondere einkommensabhängige Zahlungen kurzfristig möglich sind,

  • geprüft werden, wie Bund und Länder diesen Auszahlungsweg künftig auch für zeitlich begrenzte Hilfs-, Entlastungs- und Krisenmaßnahmen nutzen können,

  • dem Datenschutz, der Datensicherheit und dem Schutz vor Missbrauch oberste Priorität eingeräumt werden.



Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Staat in Krisensituationen zwar kurzfristig erhebliche finanzielle Mittel zur Entlastung der Bevölkerung mobilisieren kann, es jedoch nach wie vor flächendeckend an einem etablierten, schnellen und zielgerichteten Auszahlungsweg an die einzelnen Bürgerinnen und Bürger fehlt.


Maßnahmen wie die zeitweise Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe im Jahr 2022 verdeutlichten zugleich die grundsätzlichen Nachteile breit angelegter Entlastungsinstrumente: Die Entlastung erfolgt unabhängig davon, wie stark einzelne Haushalte tatsächlich auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Staatliche Mittel können dadurch weniger zielgenau eingesetzt werden.


Direkte Zahlungen an konkret definierte Personengruppen können hier eine wirkungsvolle Alternative darstellen. Sie ermöglichen es, Hilfen dort einzusetzen, wo sie tatsächlich benötigt werden, ohne hierfür Preise oder Steuern für die gesamte Bevölkerung verändern oder umfangreiche neue Förderbürokratien schaffen zu müssen.


Der Bund hat hierfür inzwischen wichtige Voraussetzungen geschaffen. Beim Bundeszentralamt für Steuern können Bankverbindungen mit der steuerlichen Identifikationsnummer verknüpft werden. Zudem besteht ein technischer Basismechanismus für Direktauszahlungen. Dieser Ansatz muss nun konsequent weiterentwickelt und in der Breite nutzbar gemacht werden.

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