Martin Huber, Alexander Flierl, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Thomas Holz, Petra Loibl, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundes- und Europaebene mit Nachdruck für eine umfassende Überarbeitung der Verordnung (EU) 2024/1787 (EU-Methanverordnung) einzusetzen und dabei insbesondere
1. auf die ersatzlose Streichung oder zumindest Verschiebung von überzogenen Importverpflichtungen für europäische Unternehmen (Kapitel V der Verordnung) hinzuwirken,
2. einen -Stop-the-Clock"-Mechanismus zu unterstützen, sofern die dadurch gewonnene Zeit für eine grundlegende, rechtssichere und praxistaugliche Überarbeitung der Verordnung sowie zur Sicherung der Versorgungssicherheit genutzt wird,
3. sich dafür einzusetzen, dass die Reduktion von Methanemissionen mit Augenmaß und ohne unverhältnismäßige Bürokratie erfolgt und sich auf Maßnahmen mit tatsächlich hohem Klimanutzen (insbesondere Super-Emitter, große Leckagen, Venting und Flaring) konzentriert,
und dem Landtag über die ergriffenen Initiativen und deren Ergebnisse zu berichten.
Die Verordnung (EU) 2024/1787 (EU-Methanverordnung) gefährdet in ihrer derzeitigen Ausgestaltung, insbesondere durch die Importverpflichtungen in Kapitel V, die Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Europäischen Union und damit auch des Freistaats Bayern.
Im Einzelnen sprechen folgende Gründe für eine dringende Überarbeitung der Verordnung und die ersatzlose Streichung der Importverpflichtungen:
1. Gefährdung der Versorgungssicherheit: Die Anforderungen der Verordnung verschärfen die ohnehin angespannte Versorgungslage, die durch die aktuell anhaltende Eskalation im Nahen und Mittleren Osten entstanden ist. Nach einer Studie von Wood Mackenzie würden ab 2027 bis zu 43 % der Erdgasimporte sowie bis zu 87 % der Rohölimporte in die EU als nicht konform im Sinne der Methanverordnung gelten. Dies würde die Abhängigkeit von wenigen Lieferanten erhöhen, die Preise treiben und die Energieversorgungssicherheit erheblich schwächen.
Die Sicherstellung der Versorgung mit Kraftstoffen aus heimischen Raffinerien ist zudem eine Grundvoraussetzung für die Verteidigungsbereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas, da etwa militärische Fahrzeuge und Geräte nach wie vor auf konventionelle Kraftstoffe angewiesen sind.
2. Wettbewerbsnachteil und extraterritoriale Anwendung: Die Verpflichtung für Rohöl- und Gasimporteure, ab 2027 sicherzustellen, dass Produzenten in Drittstaaten die EU-Vorgaben einhalten, stellt einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen dar. Die extraterritoriale Anwendung von EU-Recht ist nicht zielführend und verlagert das wirtschaftliche Risiko einseitig auf die europäischen Importeure.
3. Geopolitische Unsicherheiten: Die USA und andere für die EU-Verbraucher wichtige Lieferländer werden die Vorgaben der Methanverordnung nach eigenen Aussagen nicht übernehmen. Die derzeit intransparente Diskussion über Ausnahmen für einzelne Lieferländer ist unzureichend und führt zu weiterer Bürokratisierung und Rechtsunsicherheit. Die zunehmende Abhängigkeit der EU von LNG, das im globalen Wettbewerb steht, kann Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter beeinträchtigen.
4. Verlagerungseffekte und Deindustrialisierung: Da die Verordnung für Rohölimporte, nicht aber für verarbeitete Produkte gilt, droht eine Verlagerung der Verarbeitung in den Raffinerien ins EU-Ausland. Dies würde die Raffineriestandorte in der EU sowie Wertschöpfung und Versorgungssicherheit Europas existenziell gefährden und die Kosten erhöhen, mit unmittelbaren Folgen für energieintensive Regionen wie das Bayerische Chemiedreieck.
5. Rechtsunsicherheit und fehlende Umsetzbarkeit: Die fehlende sekundäre Gesetzgebung und die unklaren Vorgaben der Verordnung führen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu erheblicher Unsicherheit für die Unternehmen. Diese Risiken lassen sich auch nicht durch nachträgliche Umsetzungsmaßnahmen oder Anpassungen in delegierten Rechtsakten ausräumen.
6. Komplexität der Lieferketten: Die globalen Lieferketten im Öl- und Gasbereich sind äußerst komplex und unterliegen einer hohen Umschlagshäufigkeit. Die Anforderungen der Verordnung an Zertifizierung und Rückverfolgbarkeit sind in der Praxis kaum umsetzbar. Hinzu kommt, dass Raffinerien ihre Rohölauswahl aus technischen Gründen nicht beliebig an unterschiedliche Rohölsorten anpassen können.
7. Kostenüberwälzung ohne Klimanutzen: Das Ziel einer weltweiten Reduktion von Methanemissionen wird durch die extraterritoriale Anwendung von EU-Regeln auf Drittstaaten nicht erreicht. Vielmehr wird das wirtschaftliche Risiko für die Nicht-Compliance auf die europäischen Importeure abgewälzt. Der Energiemarkt ist ein Verkäufermarkt: Für die EU nicht-konformes Öl oder Gas wird am Markt verbleiben und schlicht an andere Drittstaaten geliefert. Das globale Reduktionsziel wird damit verfehlt, während die europäische Industrie geschwächt wird.
Ein -Stop-the-Clock"-Ansatz kann nur dann eine Lösung sein, wenn die gewonnene Zeit sinnvoll genutzt wird, um die Herausforderungen und Unsicherheiten der aktuellen Regelung nachhaltig zu entschärfen. Notwendig sind gezielte Änderungen an der Verordnung, um eine rechtssichere und praktikable Umsetzung sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Ziel europäischer Regulierung darf es nicht sein, durch zusätzliche Vorgaben und Pflichten, die keine wesentliche Reduktion der Emissionen bewirken, die Produktion in der EU zu verteuern und Importe zu erschweren. Dies würde die Versorgungssicherheit zusätzlich gefährden und die bereits hohen Energiepreise weiter belasten. Solche Maßnahmen stehen im Widerspruch zu einer aktiven Standort- und Wirtschaftspolitik. Aus diesen Gründen ist die Staatsregierung aufgefordert, sich mit Nachdruck für die genannten Anpassungen weiterhin einzusetzen.
