Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Jürgen Baumgärtner, Daniel Artmann, Holger Dremel, Petra Guttenberger, Thomas Huber, Konrad Baur, Eric Beißwenger, Maximilian Böltl, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Gerhard Hopp, Melanie Huml, Björn Jungbauer, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Jochen Kohler, Joachim Konrad, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Stephan Oetzinger, Tobias Reiß, Jenny Schack, Andreas Schalk, Helmut Schnotz, Thorsten Schwab, Werner Stieglitz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen durch die Länder im verfassungsrechtlich zulässigen Umfang nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG regelt und möglichst ausschließt.
2. Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, auf allen Ebenen den ideologiegetriebenen Enteignungs- und Vergesellschaftungsphantasien entschieden entgegenzutreten und unverzüglich Investitionsgespräche mit den betroffenen Unternehmen zu führen, um bestmögliche Rahmenbedingungen für Investitionen in Bayern zu ermöglichen.
Die Enteignungs- und Vergesellschaftungsdebatte in Berlin zeigt deutlich, in welche Sackgasse ideologiegetriebene Wohnungspolitik dieses Land treibt: Statt auch nur eine einzige Wohnung zu schaffen, werden Eigentümer verunsichert, Investoren vertrieben und Milliarden an privatem Kapital verschreckt. Wer Wohnungsunternehmen offen mit Enteignung droht, legt die Axt an das Vertrauen in unseren Wirtschaftsstandort und blockiert genau die Neubauten und Renovierungen, die unser Land so dringend braucht.
Vergesellschaftung und Enteignung bauen keine einzige Wohnung. Sie verwalten nur den Mangel - und verschärfen ihn. Daher muss in unserem Land die Devise gelten: Eigentum statt Enteignung und Investitionen statt Ideologie. Genau deshalb braucht es auf der Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG einen rechtssicheren bundesgesetzlichen Rahmen, der die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen durch die Länder im verfassungsrechtlich zulässigen Umfang so regelt, dass Vergesellschaftung faktisch durch einseitige Länderentscheidungen ausgeschlossen ist. In diesem Gesetzentwurf sind auf der einen Seite der finanziellen Leistungsfähigkeit des betreffenden Landes und dem Schutz von Eigeninitiative und Eigentum auf der anderen Seite Rechnung zu tragen.
Gerade für Bayern sind verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen entscheidend, um Wohnungsbestände zu erhalten, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und bezahlbares Wohnen für die Menschen in unserem Land zu ermöglichen. Während andere enteignen wollen, baut Bayern tatkräftig neue Wohnungen.
Das Ziel muss es sein, privates Kapital für Neubau, Modernisierung und bezahlbaren Wohnraum zu mobilisieren, zuverlässige Investitionsbedingungen zu schaffen und so spürbar zur Entspannung des bayerischen Wohnungsmarktes beizutragen.
