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Förderprogramms PflegeSoNah weiterentwickeln, Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung in die Investitionskostenförderung einbeziehen

02.11.2026 - Antrag |

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel

Der Landtag stellt fest, dass das Förderprogramm -PflegeSoNah- dazu beigetragen hat, eine bedarfsgerechte und flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur auszubauen und zu verbessern.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel in die Investitionskostenförderung mitaufzunehmen.



Seit Beginn des Förderprogramms PflegeSoNah im Jahr 2020 wurden bereits rund 410 Millionen Euro investiert, um über 8.880 Pflegeplätze zu modernisieren oder neu zu schaffen. Das Programm hat sich damit als wirksames Instrument erwiesen, um die pflegerische Infrastruktur in Bayern nachhaltig zu stärken und an die wachsenden Anforderungen einer älter werdenden Gesellschaft anzupassen. Es setzt dabei auf eine regional ausgerichtete Versorgungsstruktur, die eine flächendeckende, wohnortnahe Pflege sicherstellt und strukturellen Ungleichgewichten zwischen städtischen und ländlichen Regionen entgegenwirkt. Darüber hinaus werden durch demenzsensible und barrierefreie Baustandards die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen gezielt gefördert.


Derzeit können Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung von der Investitionskostenförderung nicht profitieren. Psychische Erkrankungen und seelische Behinderungen können die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen aber erheblich einschränken und erfordern ebenso spezifische, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wohn- und Betreuungsangebote. Notwendige Modernisierungsmaßnahmen, der bedarfsgerechte Ausbau von Plätzen sowie die Schaffung barrierefreier und inklusiver Rahmenbedingungen bleiben in vielen Fällen hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück.


Die Einbeziehung dieser Einrichtungen in das bestehende Förderprogramm ist ein konsequenter Schritt hin zu einer inklusiven, gleichwertigen Versorgungsstruktur für alle pflegebedürftigen und betreuungsbedürftigen Menschen. Sie entspricht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich die gleichberechtigte Teilhabe und ein Leben in Würde für Menschen mit Behinderungen jeder Art fordert.

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