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Bericht zum EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung und dessen Auswirkungen auf den Mittelstand

21.03.2024 - Antrag |

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Gerhard Hopp, Winfried Bausback, Barbara Becker, Robert Brannekämper, Alex Dorow, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Stefan Ebner, Ute Eiling-Hütig, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Karl Freller, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Thomas Huber, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Josef Schmid, Tanja Schorer-Dremel, Harald Schwartz, Martin Schöffel, Bernhard Seidenath, Peter Tomaschko, Steffen Vogel, Peter Wachler, Josef Zellmeier, Florian Streibl, Felix Locke, Werner Schießl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über die EU-Taxonomie und weitere Maßnahmen des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung schriftlich zu berichten und dabei insbesondere auf die Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen des Mittelstands, auf die besondere Betroffenheit einzelner Wirtschaftsbranchen und auf die Wirksamkeit der Maßnahmen hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wirtschaft einzugehen.



Banken und Finanzmärkte lenken die Kapitalströme unserer Volkswirtschaft und haben deshalb eine wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Funktion. Eingriffe in diesem Bereich müssen deshalb mit großer Sorgfalt erfolgen.


Die EU-Kommission plant mit dem sog. -EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung- starke Eingriffe in die Kapitalmärkte und hat hierzu bereits erste Rechtsakte vorgelegt. Wesentliche Maßnahmen des Aktionsplans sind die EU-Taxonomie, das Offenlegungsregime für (Nicht-)Finanzunternehmen sowie geplante Labels und Standards für nachhaltige Finanzprodukte.


Die Folgen dieser Eingriffe müssen daher genau geprüft und bei Fehlentwicklungen frühzeitig gegengesteuert werden. Negative Folgen können insbesondere durch zusätzliche Bürokratie, ineffiziente Kapitalallokationen oder die Verlagerung von Investitionen außerhalb der EU auftreten. Die Staatsregierung wird daher um einen Bericht zum Umsetzungsstand und den bereits sichtbaren sowie den zu erwartenden Auswirkungen des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung gebeten.

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