Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Bernhard Seidenath, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass reine Online-Krankschreibungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, insbesondere durch Anbieter mit Sitz im Ausland und ohne Einbindung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung, abgeschafft bzw. untersagt werden. Ziel ist es, dass digitale Angebote zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen deutlich strenger reguliert und wirksam kontrolliert werden, insbesondere im Hinblick auf medizinische Qualität, Missbrauchsanfälligkeit und die Einhaltung berufs- und sozialrechtlicher Vorgaben.
Zudem sollen Erstkrankschreibungen bislang unbekannter Patientinnen und Patienten über Telefon, Chat oder App ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig muss die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als zentrale Lotsen der medizinischen Versorgung weiter gestärkt werden. Hier sollen telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich bleiben, wenn ein bestehendes Behandlungs- und Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vorliegt.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind ein zentrales Instrument des Gesundheitssystems. Sie dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten, dem Infektionsschutz sowie einer verantwortungsvollen Steuerung von Arbeitsfähigkeit und Genesung. Voraussetzung dafür ist jedoch eine seriöse ärztliche Prüfung.
Problematisch sind insbesondere anonyme, gewerbliche Online-Anbieter, bei denen faktisch jeder eine Krankschreibung erhält - häufig ohne ausreichende medizinische Prüfung und ohne tragfähiges Arzt-Patienten-Verhältnis. Solche Modelle untergraben das Vertrauen in das Gesundheitssystem und begünstigen Missbrauch.
Gleichzeitig ist klar: Die telefonische Krankschreibung ist nicht der Treiber steigender Krankheitszahlen. Nach Daten des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (ZI) macht sie lediglich rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus. Ihre Abschaffung würde daher weder zu einer spürbaren Entlastung noch zu einer wirksamen Missbrauchsbekämpfung führen.
Im Gegenteil: Die telefonische Krankschreibung kann ein sinnvoller Baustein zum Bürokratieabbau sein, entlastet Praxen und Patientinnen und Patienten und trägt zum Infektionsschutz bei. Voraussetzung ist jedoch, dass sie weiterhin in der Verantwortung der Hausärztinnen und Hausärzte bleibt, die ihre Patientinnen und Patienten kennen und medizinisch einschätzen können.
Krankschreibungen gehören in die Hände von Ärztinnen und Ärzten, die ihre Patientinnen und Patienten begleiten - nicht in anonyme Callcenter oder App-Strukturen. Wer Missbrauch verhindern will, muss Vertrauensstrukturen stärken statt sie zu schwächen.
