Alexander Flierl, Petra Loibl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert:
- Sich im Rahmen der laufenden nationalen Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission weiterhin dafür einzusetzen, dass für das in Art. 25 und Anhang V Nr. 4 vorgesehene Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für Würzmittel, Aufstriche, Soßen, Kaffeesahne, Zucker und Gewürze im Gastgewerbe eine realistische, technologieoffene und praxisgerechte Übergangsfrist festgelegt wird, die der tatsächlichen Innovations- und Marktreife alternativer Verpackungslösungen Rechnung trägt.
- Darauf hinzuwirken, dass eine klare, rechtssichere und praxistaugliche Definition des Anwendungsbereichs der betroffenen Verpackungen erarbeitet wird, um Auslegungsunsicherheiten zu vermeiden und den Unternehmen verlässliche Planungsgrundlagen zu geben.
- Den Bund aufzufordern, mögliche unbeabsichtigte negative ökologische und wirtschaftliche Folgen des pauschalen Verbots - insbesondere im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Verbraucherakzeptanz, mögliche Zunahme von Lebensmittelverschwendung sowie die Verfügbarkeit markttauglicher Alternativen - in der nationalen Umsetzung zu berücksichtigen und entsprechende Ausnahmeregelungen oder Übergangslösungen zu prüfen.
- Sich für eine innovationsfreundliche Ausgestaltung des Verpackungsrechts einzusetzen, damit laufende Entwicklungen zu ressourcenschonenden und kreislauffähigen Verpackungen nicht durch zu frühe Verbote ausgebremst werden.
Grundsätzlich wird das von der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verfolgte übergeordnete Ziel, Verpackungsabfälle um 15 % pro Mitgliedstaat und Kopf bis zum Jahr 2040 im Vergleich zum Jahr 2018 zu verringern, begrüßt. Die Staatsregierung hat sich im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens bereits für eine bürokratiearme und vollzugsfreundliche Ausgestaltung der PPWR eingesetzt, u. a. für die Anwendung geeigneter ökologischer Bewertungen, wie ganzheitlicher Lebenszyklusanalysen, anstelle genereller Verbote einzelner Verpackungen. Auch bei der Überarbeitung des Verpackungsgesetzes auf Bundesebene hat sich die Staatsregierung für die Vermeidung unnötiger Bürokratielasten, insbesondere für Kleinunternehmen, eingesetzt.
Mit Art. 25 und Anhang V Nr. 4 der geplanten europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) ist ab 2030 ein pauschales Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für verzehrfertige Verbraucherportionen vorgesehen.
Dieses Verbot hätte erhebliche Auswirkungen auf die bayerische und deutsche Lebensmittel- und Verpackungsindustrie, zahlreiche Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.
Derzeit befinden sich viele innovative und nachhaltige Verpackungslösungen - darunter biobasierte, recyclingfähige und mehrwegfähige Materialien - noch in der Forschung oder frühen Entwicklungsphasen. Es ist absehbar, dass ein großer Teil dieser Alternativen bis 2030 noch nicht in ausreichender Menge, Qualität oder Wirtschaftlichkeit marktreif sein wird. Ein vorschnelles Verbot würde diese Innovationsprozesse nicht nur unterbrechen, sondern auch Investitionsbereitschaft gefährden.
Zudem bestehen erhebliche Unklarheiten im Anwendungsbereich der Regelung. Ohne klare Definitionen drohen Rechtsunsicherheiten und eine kaum handhabbare Umsetzung in der Praxis.
Ein vollständiger Wegfall von Einzelportionen kann außerdem Lebensmittelsicherheit und Hygiene beeinträchtigen sowie Lebensmittelverschwendung erhöhen, da Portionsgrößen nicht mehr bedarfsgerecht angeboten werden können. Für viele Konsumenten, Pflegeeinrichtungen, Hotellerie und Gastronomiebetriebe wären praktikable Alternativen kurzfristig kaum verfügbar.
Um Verbraucher, Umwelt und Wirtschaft vor unbeabsichtigten negativen Folgen zu schützen und gleichzeitig die Ziele der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, sind realistische Übergangsfristen, klare Definitionen und ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen erforderlich.
