Petra Guttenberger, Kerstin Schreyer, Michael Hofmann, Martin Wagle, Alexander Dietrich, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Josef Schmid, Martin Stock, Karl Straub, Steffen Vogel, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, sog. -Goldplating- auf dem Gebiet des Datenschutzrechts sowohl bei der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht als auch bei dem Erlass von nationalen Ausführungsbestimmungen zu Verordnungen der Europäischen Union zu verhindern.
Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, übertriebene Datenschutzanforderungen abzubauen und künftig umfassend zu unterlassen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sog. -Goldplating- auch auf Landesebene zu vermeiden.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen, welche Regelungen des Bundes- bzw. Landesrechts diesem Leitgedanken widersprechen und daher aufzuheben sind und sich entsprechend auf Bundesebene für deren Abschaffung einzusetzen bzw. auf Landesebene diese selbst umzusetzen.
Überzogene europäische Datenschutzanforderungen sind zu reduzieren. Außerdem ist europäisches Datenschutzrecht 1:1 in nationales Recht umzusetzen. Sog. -Goldplating- ist für diesen Bereich zu verhindern. Zwar werden die Spielräume der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Freistaat Bayern zugunsten bayerischer Behörden bereits bestmöglich ausgenutzt. Ungeachtet dessen ist die genannte Maßgabe bei zukünftigen Gesetzesvorhaben ebenso wie im Hinblick auf bereits bestehende Regelungen, insbesondere auf Bundesebene, zu berücksichtigen.
