Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Novellierung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte sowie die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte zeitnah umgesetzt wird. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse per Videotechnik deutlich abzusenken, das Verfahren für gebundene Entscheidungen zu vereinfachen und das Schriftformerfordernis abzuschaffen.
Das bestehende Zulassungsverfahren für Vertragsärztinnen und -ärzte entspricht nicht mehr dem Stand moderner Verwaltungsprozesse. Sitzungen der Zulassungsausschüsse per Videotechnik sind derzeit faktisch auf absolute Ausnahmefälle - wie zuletzt die Corona-Pandemie - beschränkt. Die hohen Anforderungen (Gesundheitsschutzgründe, Einstimmigkeit) verhindern eine effiziente Nutzung digitaler Formate im Regelbetrieb.
Darüber hinaus entfällt der weit überwiegende Anteil aller Zulassungsverfahren auf sogenannte -gebundene Entscheidungen", bei denen dem Zulassungsausschuss keinerlei Ermessensspielraum verbleibt - etwa bei der Nachbesetzung einer angestellten Arztstelle im unveränderten Umfang. Die gesetzliche Pflicht zur Vollsitzung auch in diesen Fällen bindet Ressourcen ohne sachlichen Mehrwert.
Das geltende Schriftformerfordernis erzwingt zudem Papieranträge mit Originalunterschrift sowie die Einreichung von Originalurkunden oder beglaubigten Kopien, was digitale Prozesse weitgehend verhindert.
Die vorgeschlagenen Änderungen entlasten Zulassungsausschüsse, Kassenärztliche Vereinigungen und Antragstellende gleichermaßen, beschleunigen Verfahren und leisten einen konkreten Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es wird Zeit, dass die Zulassungsausschüsse im 21. Jahrhundert ankommen.
Daher gilt es die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung der Novellierung der Zulassungsverordnungen gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit zu unterstreichen.
