Maximilian Böltl, Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Felix von Zobel, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Rosenberger, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Johanna Schramm, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über steuerliche Entlastungen in anderen europäischen Ländern für Investitionen in Startups zu berichten und sich auf Bundesebene für entsprechende Maßnahmen einzusetzen.
Bayern verfügt bereits über wichtige Förderinstrumente für Start-ups, insbesondere durch Programme wie Start-Zuschuss! oder BayTOU. Diese leisten vor allem in der Frühphase einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung junger Startups. Mit Bayern Kapital steht zudem ein staatlicher Beteiligungsinvestor zur Verfügung, der über Scale-up-Fonds die Wachstumsphase von Start-ups unterstützt.
Während diese Instrumente überwiegend auf staatlichen Zuschüssen oder Beteiligungen beruhen, gibt es in Deutschland kaum steuerliche Anreize für private Investitionen in Wachstums- und Scale-up-Phasen. Gerade dort steigt der Kapitalbedarf junger Unternehmen aber erheblich an. Dies trägt dazu bei, dass zwischen 2008 und 2021 fast ein Drittel aller europäischen Unicorns Europa verlassen hat, meist in die USA.
Andere europäische Staaten setzen gezielt auf steuerliche Anreize zur Mobilisierung privaten Wachstumskapitals. Besonders das Vereinigte Königreich verfügt mit dem Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS) und dem Enterprise Investment Scheme (EIS) über Programme, die Investitionen in innovative Unternehmen und Startups durch Einkommensteuererleichterungen, Vorteile bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen sowie steuerliche Verlustverrechnung deutlich attraktiver machen.
Frankreich fördert private Investitionen in Startups über steuerliche Anreize wie die IR-PME-Regelung, bei der Investoren durch erhebliche Einkommensteuervergünstigungen einen Teil ihres eingesetzten Kapitals steuerlich geltend machen können. Italien setzt ebenfalls auf steuerliche Entlastungen für Beteiligungen an innovativen Start-ups sowie auf staatlich unterstützte Venture-Capital-Strukturen zur Mobilisierung privaten Kapitals.
Die Erfahrungen dieser Länder zeigen, dass solche Maßnahmen maßgeblich dazu beitragen können, Start-ups langfristig im jeweiligen Wirtschaftsraum zu halten. Das Vereinigte Königreich ist heute der drittgrößte Venture-Capital-Markt der Welt, während Frankreich seine Position als führender europäischer Standort für technologieorientierte Scale-ups in den vergangenen Jahren deutlich ausbauen konnte.
Steuerliche Investitionsanreize bieten die Möglichkeit, erheblich zusätzliches privates Kapital für innovative Unternehmen und wachstumsstarke Scale-ups zu mobilisieren. Dadurch können neue Unternehmen entstehen, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Forschung, Innovation und Wertschöpfung nachhaltig gestärkt werden. Erfolgreiche Wachstumsunternehmen leisten langfristig erhebliche Beiträge zu Steueraufkommen, technologischer Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Dynamik.
Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs um Zukunftstechnologien und wachstumsstarke Unternehmen sollte daher geprüft werden, wie Deutschland und Bayern ihre Rahmenbedingungen für private Wagniskapitalinvestitionen gezielt verbessern können.
