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22.05.2019

A1-Bescheinigungen für Geschäftsreisen – Bürokratie für Arbeitgeber abbauen

Schickt ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU (oder nach Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen) auf Dienstreisen, Messen oder Montagen, muss er dafür eine sog. A1-Bescheinigung beantragen. Eine A1-Bescheinigung müssen Beschäftigte selbst dann mitführen, wenn die Dienstreise im Ausland nur wenige Minuten dauert.

Die Pflicht zur Beantragung und Mitführung der A1-Bescheinigung auch bei kurzen Dienstreisen steht auch in Widerspruch zum Gedanken der Freizügigkeit innerhalb Europas.

Wir fordern die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundes- und europäischer Ebene weiter mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für kurze Entsendungen – wie z.B. normale Dienstreisen – eine A1-Bescheinigung nicht beantragt und mitgeführt werden muss.

Weitere Details lesen Sie im Dringlichkeitsantrag zum Thema.

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