Bayern erhöht die staatliche Förderung für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser rückwirkend ab 1. März 2015 um durchschnittlich 20 Prozent.

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Bayern erhöht die staatliche Förderung für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser rückwirkend ab 1. März 2015 um durchschnittlich 20 Prozent.