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07.04.2016

Die meisten Flüchtlinge haben keine Privathaftpflicht: Was ist zu tun?

Standpunkt von Joachim Unterländer, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration des Bayerischen Landtags:

Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration des Bayerischen Landtags

Ein Blechschaden am Auto passiert schnell und ist ärgerlich. Noch ärgerlicher ist es, wenn man danach erfährt, dass man die Reparaturkosten selbst tragen muss, da der Verursacher keine Versicherung hat. Verursacht ein Unversicherter einen Schaden, muss er dafür geradestehen - doch nicht immer verfügt er über die finanziellen Mittel. Die Folge: Der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Daher hört man immer öfter den Ruf nach einer Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge, die der Freistaat Bayern abschließen soll. Dabei werden aber zwei Dinge außer Acht gelassen:

Erstens: Eine generelle Absicherung der durch Asylbewerber verursachten Schäden mittels Haftpflichtversicherungen durch den Freistaat ist nicht möglich. Die Absicherung von Haftpflichtschäden ist keine Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der einzelne Asylbewerber kann zwar freiwillig eine Haftpflichtversicherung abschließen, aber hierzu nicht gezwungen werden. Das bedeutet, dass man hier vor Ort Aufklärungsarbeit leisten kann und muss. Aber der Freistaat kann nicht für den Asylbewerber eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten auf diesen umlegen.

Zweitens: Nicht nur Flüchtlinge haben keine Haftpflichtversicherung. Laut Statistischem Bundesamt besitzen 15 Prozent der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Bei arbeitslosen Menschen sind es fast 40 Prozent. Insofern ist es unabhängig von der Schadenshöhe im Einzelfall allgemeines Lebensrisiko,
von einem nicht versicherten und vielleicht zahlungsunfähigen Dritten geschädigt zu werden. Jede andere Regelung würde letztlich Asylbewerber im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung besser stellen.

Der Landkreis Miesbach und einige Kommunen haben sich entschlossen, die bei Ihnen untergebrachten Asylbewerber zu versichern. Diese Modelle können als Vorbild für weitere Kommunen dienen. Die Entscheidung, ob man so vorgeht, sollte aber den Kommunen selbst überlassen bleiben. Ansonsten sollte man versuchen, präventiv anzusetzen: Aufklärung und Unterricht über die Verkehrssicherheit können Unfälle von Anfang an vermeiden. 


 

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