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29.07.2016

Bei Terrorgefahr: Soll die Bundeswehr auch im Inneren eingesetzt werden können?

Standpunkt von Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags.

Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
Die islamistischen Terrorattacken in Frankreich und Belgien, aber auch die zunächst unklare Bedrohungslage am 22. Juli in München haben gezeigt: Es sind Szenarien realistisch, in denen die personellen und einsatztechnischen Möglichkeiten der Polizei nicht mehr ausreichen, um gefährdete Objekte zu schützen oder größere terroristische Attacken abzuwehren. Deshalb kann die Unterstützung durch die Streitkräfte notwendig sein. Schon heute erlaubt das Grundgesetz, zur Unterstützung ihrer Polizeikräfte auch Streitkräfte anzufordern, um bei einem besonders schweren Unglücksfall, wie etwa einem unmittelbar drohenden terroristischen Anschlag, den Eintritt katastrophaler Schäden zu verhindern. Solche Einsätze müssen deshalb in gemeinsamen Übungen von Polizei und Bundeswehr erprobt werden.

Wie in vielen anderen europäischen Staaten muss der Inlandseinsatz der Streitkräfte auch in Deutschland unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen werden. Durch eine Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes soll die Bundeswehr im Innern zur Unterstützung der Polizei bereits dann eingesetzt werden können, wenn die allgemeine Gefahr von Anschlägen durch Terroristen in Deutschland derartig virulent ist, dass ein Einsatz der Bundeswehr zum Schutz von Gebäuden oder zur Abwehr sonstiger Gefahren zwingend erforderlich ist.

Es ist selbstverständlich, dass die für Terrorlagen ausgebildeten Spezialkräfte der Polizei das Einsatzmittel der ersten Wahl sind. Die Bürger erwarten jedoch zu Recht, dass bei extremen Bedrohungslagen, etwa wenn gleichzeitig an mehreren Tatorten Anschläge verübt werden oder zu befürchten sind, sämtliche verfügbaren Einheiten des Staates eingesetzt werden. Dazu gehören auch entsprechende Kräfte der Bundeswehr, freilich unter dem Kommando der Polizei. Ferner sollte der Einsatz der Bundeswehr im Inland auch zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Grenzschutzes ermöglicht werden, wenn die Kräfte und Einrichtungen der Bundespolizei hierzu objektiv nicht ausreichen. Es darf sich nicht noch einmal wiederholen, dass viele tausend Flüchtlinge über Monate unkontrolliert und unregistriert nach Deutschland einreisen können.
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