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31.01.2018

Soll es beim Familiennachzug für Flüchtlinge Erleichterungen geben?

Nein, meint Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag:

Foto: Judith Haeusler

Eine humanitäre und zugleich verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik funktioniert nicht ohne eine klare Differenzierung. Auf der einen Seite gibt es Schutzsuchende, die als politisch Verfolgte oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention in unser Land kommen. Auf der anderen Seite geht es um Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus. Bei Ihnen wird bereits nach einem Jahr geprüft, ob dieser subsidiäre, also behelfsmäßige Schutz, immer noch nötig ist. Unter anderem wegen dieser kurzen Zeitspanne ist der Familiennachzug aktuell ausgesetzt. Es ist schließlich wenig sinnvoll, seine Familie nach Deutschland zu holen, wenn man das Land nach eigentlich zeitnah wieder verlassen muss. Nach internationalem und europäischem Recht gibt es übrigens keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten unbegrenzt zu gewähren.

Wir haben kein Verständnis dafür, dass die SPD nach dem gewaltigen Zustrom in unser Land nun noch mehr Flüchtlinge nach Deutschland holen möchten. Die Aussicht auf raschen Familiennachzug würde eine Sogwirkung entfalten. Der gefundene Kompromiss in der Sondierungsvereinbarung zwischen CSU, CDU und SPD sieht vor, dass der Familiennachzug zunächst ausgesetzt bleibt und anschließend auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt wird. Im Gegenzug werden monatlich 1.000 Flüchtlinge weniger aus Italien und Griechenland übernommen. Der Familiennachzug wird nur gewährt, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind, keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, es sich nicht um Gefährder handelt und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. Einen generellen Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird es also nicht geben.

Wir wollen damit ausschließen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des eigenen Lebens auf die gefährliche Reise nach Deutschland vorgeschickt werden, um danach selbst als Familiennachzügler zu kommen.

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