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07.02.2018

Keine pauschale Flächenbegrenzung, sondern Anreize zum Flächensparen setzen

Das Bevölkerungswachstum in Bayern und eine florierende Wirtschaft ziehen einen Bedarf an Flächen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, für Wohnungsbau und Gewerbe nach sich. Es ist wichtig, den Kommunen und  der regional verankerten Wirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, aber gleichzeitig mit den Flächen in Bayern möglichst sorgsam und schonend umzugehen. Ziel der CSU-Fraktion ist es, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Flächen einzusparen, nicht mit Verboten gegen sie zu arbeiten.

Foto: © CSU-Fraktion

In einer gemeinsamen Pressekonferenz lehnten Erwin Huber, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie, Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Präsident des Bayerischen Gemeindetags, und Hans Maier, Verbandsdirektor des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW), eine pauschale Flächenbegrenzung ab.  Grundsätzlich sollten vorrangig Initiativen und Anreize für die Kommunen gesetzt und deren Eigenverantwortung mobilisiert werden. Entscheidend ist, dass Gemeinden ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnungsbau und Arbeitsplätze haben. Dies gilt insbesondere auch für den Ländlichen Raum.

„Eine strikte Obergrenze ist nicht umsetzbar“, sagt Huber. „Die Grünen und alle anderen Initiatoren, die sich für ein entsprechendes Volksbegehren einsetzen, haben nur einen Tunnelblick auf das Problem, es droht ein Strangulierungsgesetz für die Kommunen in Bayern.“ Dies bedeute aber nicht, dass die CSU gegen eine Reduzierung des Flächenverbrauches sei, sie wolle dies aber mit den Gemeinden und nicht gegen sie umsetzen. Ansonsten komme die Entwicklung in Bayern zwangsläufig zum Stillstand, so Huber.

Die Initiative der Grünen fordert eine Obergrenze von 5 Hektar pro Tag. Der Flächenverbrauch in Bayern liegt derzeit bei 9,8 Hektar pro Tag. Ca. 50% der Flächeninanspruchnahme entfallen auf Wohnen. Eine Begrenzung der Flächeninanspruchnahme würde massiv in die kommunale Planungshoheit eingreifen und zudem zu einer Preissteigerung für Bauland und Wohnungen führen.

Zum Antrag Anreizpaket zum Flächensparen

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