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10.07.2018

Gerhard Waschler: Massive Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der IT-Ausstattung der Schulen – Förderrichtlinien für Digitalbudgets veröffentlicht

Ein großes Förderpaket macht die Schulen in Bayern fit für die digitale Zukunft. „Insgesamt haben wir allein für das Jahr 2018 ein Förderpaket mit 212,5 Millionen Euro geschnürt“, freut sich Gerhard Waschler, bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Ab sofort können die Sachaufwandsträger für die IT-Ausstattung eine Förderung des Freistaats von bis zu 90 Prozent der Kosten beantragen. Damit bringen wir die Bildung weiter voran. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn zum 1. März 2018 garantiert, dass die Mittel schnell fließen können.“

In seiner Regierungserklärung hatte Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigt, 50.000 digitale Klassenzimmer einzurichten. Im Rahmen des Masterplans BAYEN DIGITAL II gewährt der Freistaat nun ein Digitalbudget, mit dem die Träger, die für die Ausstattung der Schulen zuständig sind, digitale Klassenzimmer mit IT-Infrastruktur einrichten können. Hinzu kommt ein Budget für die zeitgemäße Einrichtung integrierter Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen. Dabei können nicht nur Gemeinden und Landkreise als Sachaufwandsträger der öffentlichen Schulen eine Förderung bis zu 90 Prozent der Kosten erhalten, sondern auch die Träger staatlich genehmigter und staatlich anerkannter privater Schulen. Gleichzeitig startet der Freistaat eine umfassende Fortbildungsinitiative für alle Lehrkräfte in Bayern. Zudem wird Informatik als Leitfach gestärkt und die Medienarbeit fest im Unterricht und in der Lehrerfortbildung verankert.


„Mit dem umfassenden Maßnahmenpaket werden die Voraussetzungen geschaffen, um Schülern die souveräne Verwendung digitaler Werkzeuge zu vermitteln“, sagt Waschler. „Digitalisierung als Gegenstand und Werkzeug im Bildungsprozess wird weiterhin massiv an Bedeutung gewinnen. Mit den Förderrichtlinien und den Fördermitteln sorgen wir für eine gute digitale Infrastruktur an den Schulen.“

Die Richtlinien sind auf der Plattform der Bayerischen Staatsregierung zu finden:
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2018/heftnummer:8/seite:234/doc:2
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2018/heftnummer:8/seite:237
 

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