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03.12.2019

Entscheidung zum Integrationsgesetz: CSU-Fraktion sieht Konzept und Gesetzeszweck bestätigt

Nach der heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Integrationsgesetz sieht die CSU-Fraktion ihr Konzept der Integration bestätigt: Insbesondere die in der Präambel des Gesetzes dargestellte Leitkultur und Ziele der Integration wurden von den Richtern wie erwartet als verfassungsgemäß eingestuft. Außerdem bestätigten die Richter, dass der Freistaat sehr wohl die gesetzgeberische Kompetenz hat, Integration zu regeln und ihr einen Rahmen zu geben.

Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Tobias Reiß: 

„Der Verfassungsgerichtshof hat das Integrationsgesetz in seinen wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt. Der bayerische Weg, Integration zu fördern, aber auch den Respekt vor unserer Werteordnung einzufordern – dieses gegenseitige Miteinander wurde vom Verfassungsgerichtshof klar bestätigt.“

„Für uns ist entscheidend, dass der von Grünen und SPD in den vergangenen Jahren immer wieder in Frage gestellte Begriff der Leitkultur verfassungsrechtlich in keinster Weise beanstandet wurde. Für uns steht fest, dass die Leitkultur als gesamtgesellschaftlicher Konsens weiterhin das Fundament unserer Integrationspolitik sein wird und muss. Damit sind die Grünen mit ihrem Multi-Kulti-Ansatz und ihrem Bestreben, das Gesetz insgesamt zu kippen, gescheitert.“

„Die Tatsache, dass insgesamt nur zweieinhalb Artikel kritisch gesehen wurden, bestätigt uns, dass unser Weg der Integration der Richtige ist. Die vom Gericht bemängelten Details werden von uns geprüft und entsprechend überarbeitet.“

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