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22.05.2023

Radverkehr stärken: Regierungsfraktionen präsentieren bayerisches Radgesetz

Den Radverkehr stärken und sicherer machen und das Radland Bayern noch attraktiver gestalten: Dazu bringen die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN das bayerische Radgesetz auf den Weg. Bis 2030 sollen gegenüber Ende 2022 bayernweit insgesamt 1.500 Kilometer an neuen Radwegen entstehen, Kommunen finanziell wie auch beratend bei der Umsetzung von Radinfrastrukturprojekten gefördert sowie die Verkehrssicherheit und die Bedingungen für den Radverkehr verbessert werden.

Damit reagiert der Freistaat auf ein geändertes Mobilitätsverhalten und trägt der zunehmenden Bedeutung des Fahrrads als klimaschonendes, gesundheitsförderndes und kostengünstiges Verkehrsmittel Rechnung. Ziel ist es, den Anteil des Fahrrads am Verkehrsmix zu erhöhen und die Planung sowie den Bau einer bayernweit vernetzten Radinfrastruktur durch eine strukturierte Finanzierung und Förderung zu beschleunigen.

Das Radgesetz umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

·  Ausbau der Radinfrastruktur durch insgesamt 1.500 Kilometer neue Radwege bis 2030 im Vergleich zu Ende des Jahres 2022 und ein bayernweit durchgängiges Radverbindungsnetz.

· Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Planung und Umsetzung von Radinfrastrukturprojekten durch eine Zentralstelle Radverkehr.

· Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Erarbeitung eines Verkehrssicherheitsprogramms, einer weiterhin verbindlichen Radfahrausbildung im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung sowie Empfehlungen, bei der Planung und dem Bau von Verkehrsprojekten die Sicherheit von Radfahrern zu berücksichtigen.

· Stärkung des Radverkehrs als Teil vernetzter Wegeketten durch die Einführung eines vergünstigten Radmitnahme-Tickets für ein zusätzliches Entgelt in Höhe von einem Euro je Fahrt und Fahrrad im Schienenpersonenverkehr.

·  Einführung einer Radallianz zur besseren Vernetzung der maßgeblichen Akteure im Bereich des Radverkehrs.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer:

„Mit dem Radgesetz fördern wir den systematischen und zügigen Ausbau der Radinfrastruktur in Bayern. Mobilität wird dadurch bayernweit nachhaltiger und sicherer. Gleichzeitig stehen wir den Kommunen als starker Partner nicht nur finanziell zur Seite, sondern beraten sie auch bei Bedarf bei der Planung und dem Bau von Radinfrastrukturprojekten. Somit gleicht das Radgesetz einer Art Werkzeugkasten, den wir den Städten und Gemeinden an die Hand geben.“

Dazu Martin Wagle, radpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, der das Radgesetz federführend für die CSU-Fraktion erarbeitet hat:

„Fahrräder sind zuverlässige Allround-Verkehrsmittel und aus dem Straßenbild heutzutage nicht mehr wegzudenken. Radfahren erlebt einen unglaublichen Aufschwung. Dies nicht zuletzt dadurch, dass es die technischen Möglichkeiten - vor allem durch die E-Bikes -  immer mehr Menschen ermöglichen, das Rad zu nutzen. Gerade auch mit Blick auf die Erreichung der gesetzten Klimaziele nehmen Fahrräder einen hohen Stellenwert ein. Mit dem Radgesetz stärken und gestalten wir den Radverkehr in ganz Bayern sicherer und steigern nachhaltig den Anteil des Fahrrads im Verkehrsmix.“

Dazu Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:

„Wir wollen, dass deutlich mehr Menschen als bisher das Fahrrad als günstiges und klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen – in der Stadt und auf dem Land. Mit dem Radgesetz schaffen wir die Grundlagen für eine umfassende Modernisierung der bestehenden Straßenverkehrskonzepte und legen den Grundstein für zeitgemäße Fortbewegungsstrukturen. Dazu werden erstmals Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen gesetzlich festgeschrieben. Außerdem konnte unsere Fraktion erwirken, dass eine auskömmliche finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Förderprogramme sichergestellt wird.“

Dazu Manfred Eibl, verkehrspolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:

Unser Ziel ist eine Mobilitätswende, die öffentlichen Personennahverkehr und Individualverkehr zusammendenkt. Dazu müssen wir Angebote schaffen, die einen Verzicht auf das eigene Auto nicht nur attraktiv, sondern auch praktisch umsetzbar machen. Das Bayerische Radgesetz schafft die Voraussetzungen für eine Radinfrastruktur, die sichere und gut ausgebaute Radschnellwege ebenso umfasst wie ausreichende Abstellmöglichkeiten. Hierdurch nimmt der Freistaat seine Verantwortung als starker Partner an der Seite unserer Kommunen wahr. Durch die frühzeitige Beteiligung von verschiedenen Interessengruppen haben wir zudem dafür gesorgt, dass das Radgesetz den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen Rechnung trägt.“

Am 23. Mai wird der Gesetzesentwurf in erster Lesung im Plenum des Landtags behandelt. Das Radgesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

 

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