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11.07.2023

UA Stammstrecke: Kein Fehlverhalten der Staatsregierung

Die Staatsregierung ist vollständig entlastet. Verantwortlich für Kostensteigerungen und Bauzeitverzögerungen ist die Deutsche Bahn. Das ist das Fazit im Abschlussbericht, den die CSU-Fraktion mit ihrem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Jürgen Baumgärtner gemeinsam mit dem Koalitionspartner beschlossen hat.

Dazu Jürgen Baumgärtner, stellvertretender Vorsitzender UA Stammstrecke:

„Für uns ist klar: die Staatsregierung ist durch den Untersuchungsausschuss eindeutig und vollständig entlastet worden. Die Verantwortung für Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen trägt die Deutsche Bahn. Es ist klar erwiesen, dass sowohl die Strukturen als auch das Spitzenpersonal der Deutschen Bahn nicht in der Lage waren ein solches Großprojekt zu planen, durchzuführen und die bei Großprojekten notwendige Transparenz und Kommunikation sicherzustellen. Die Behauptung der Opposition, die Staatsregierung habe bereits vor September 2022 belastbare und valide Zahlen zu Kostensteigerungen und Bauzeitverlängerungen gehabt, ist eindeutig widerlegt.“

„Fakt ist auch: Wir stehen zur 2. Stammstrecke. Sie ist für die Menschen im Großraum München alternativlos.“

„Weil Fehler der Vergangenheit die Erfolge der Zukunft sind – steht für uns fest:der Bund ist dringend aufgefordert, die Bahn zu reformieren. Denn die Strukturen der deutschen Bahn sind in einem dynamischen Umfeld nicht mehr zukunftsfähig.“ 

Ergebnisse der Beweisaufnahme:

· Die Deutsche Bahn ist als Bauherrin für die Planung und Umsetzung des Gesamtprojekts zuständig und damit Hauptverantwortliche für die massive Bauzeitverzögerung und Kostensteigerung.

·  Auf Vorschlag der Bahn stimmte der Freistaat im Sommer 2019 umfangreichen Änderungen des Gesamtprojekts zu. Geschäftsgrundlage war allerdings die von der Bahn als Projektverantwortliche zugesagte Kostenneutralität.

·  Die Deutsche Bahn war sich nicht ansatzweise der Bedeutung des Projekts bewusst. Offensichtlich hat sie Probleme, derartige Baumaßnahmen professionell zu bewältigen und zu betreuen. Dies gilt für die Leitungs- wie auch die Arbeitsebene gleichermaßen.

·  Aktuelle und belastbare Zahlen lieferten die Bahnverantwortlichen erst am 29. September 2022 – keine drei Monate vor dem Start des Untersuchungsausschusses „Stammstrecke“. Trotz stetigen Drucks und wiederholten und vehementen Nachfragens des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ab September 2020 hat die Deutsche Bahn zwei Jahre keine belastbaren und validen Äußerungen zu den Kosten sowie der Inbetriebnahme der 2. S-Bahn-Stammstrecke München getätigt. Noch am 27.07.2022 sah sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn Dr. Lutz im Rahmen der Pressekonferenz nach einem Spitzengespräch in München nicht in der Lage, konkrete Zahlen hinsichtlich Zeitplan oder Kostenausmaß zu nennen.

·  Ein Zusammenhang des Handelns der Staatsregierung mit der Bundestagswahl existiert nicht.

 

Weitere Feststellungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses:

1.    Der Bund als Mitfinanzier in Höhe von 60 Prozent der Baukosten hat keinerlei Interesse an dem Projekt „2. S-Bahn-Stammstrecke München“. Er hat die Deutsche Bahn AG, an der der Bund 100 Prozent der Anteile hält, weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart einer wirksamen Kontrolle unterworfen.

2.    Die Landeshauptstadt München hat durch ihr zögerliches Verhalten hinsichtlich der U-Bahnlinie 9 sowie der Frage, ob diese realisiert wird, verzögernd agiert. Auch deswegen waren 2019 technische Umplanungen notwendig, um die Sinnhaftigkeit einer U 9 weiterhin zu erhalten.

3.    Mängel bei der Vertragsgestaltung des Bau- und Finanzierungsvertrages 2011 haben die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn erschwert. Eine unzureichende Gestaltung von Auskunfts- und Mitwirkungsrechten hat es der Bahn ermöglicht, die Verkehrsinfrastrukturmaßnahme ohne die Möglichkeit externer Einflussnahme durchzuführen.

4.    Durch die nachträgliche Einrichtung einer Baubegleitung durch die Staatsregierung haben sich gleichwohl gewisse Kontroll- und Einflussmöglichkeiten ergeben.

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