Ja, das Ehegattensplitting ist noch zeitgemäß. Die richtige Frage ist eher, ob man das Ehegattensplitting weiterentwickelt und zum Beispiel um ein Familiensplitting ergänzt, um Eltern und Familien in Zukunft noch besser zu unterstützen:
Die Ehe und Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Beides ist Ursprung jeder Gemeinschaft, das stärkste soziale Netz und erster Ausdruck von Solidarität. Die Mehrzahl der Menschen leben in Bayern im Modell der klassischen Familie mit Mutter, Vater und Kindern. Genau wie die klassische Familie, die klassische Ehe, immer noch zeitgemäß ist, ist es auch das Ehegattensplitting. Denn das Ehegattensplitting ist ein wichtiges familienpolitisches Instrument, um die Wahlfreiheit von Familien mit Kindern sicherzustellen. Daher haben wir uns auf Bundesebene immer ganz klar für einen Erhalt des Ehegattensplittings eingesetzt. Denn das Ehegattensplitting ist eine sachgerechte und verfassungsrechtlich verankerte Form der Besteuerung von Ehegatten, die eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft bilden.
Der Staat kann familiäre Bindungen und menschliche Fürsorge weder ersetzen noch schaffen. Er muss allen familiären Situationen gerecht werden. Genau das macht das Ehegattensplitting. Es überlässt den Ehepaaren die freie Entscheidung, in welcher Weise das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit gesichert werden soll und wie die Ehepartner Familienarbeit und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Wir mischen uns nicht in die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie ein. Natürlich profitieren vor allem die Familien, in denen ein Ehepartner zugunsten der Kinder oder pflegender Angehöriger auf eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit verzichtet. Genau diese Familien dürfen aber auch nicht zusätzlich belastet werden. Denn eine gute Familienpolitik hat mehr Ziele, als nur die Bereitstellung von Arbeitskräften für den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Wir wollen auch die Fürsorge, die Familienarbeit wertschätzen.
Dr. Söder bekräftigte die Entscheidung, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. „Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, sondern vielmehr die hervorragenden Leistungen der bayerischen Beamten honorieren.“ Er sicherte zu, dem Bayerischen Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung vorzulegen. Habermann wertete die Übertragung des Tarifergebnisses als wichtiges Signal. „Bayern lässt seine Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben, stärkt deren Motivation und sichert damit den Standortvorteil eines starken öffentlichen Dienstes!“
Da nicht alle Tarifelemente auf das Bezügesystem der Beamten übertragbar sind, erhalten die aktiven Beamten als Ausgleich zusätzlich zur linearen Erhöhung eine Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro. „Dies ist vor allem als ein weiteres Zeichen der Hochachtung gegenüber unseren Beamten zu verstehen“, erläuterte Heckner. Insbesondere bei der Bewältigung der Herausforderungen der Flüchtlingskrise und der Sicherheitslage habe der öffentliche Dienst in Bayern Großartiges geleistet. „Anders als in anderen Ländern, müssen die Beamten in Bayern nicht um diese Wertschätzung kämpfen, sondern wir erkennen sie mit unserer Beamtenpolitik an."
Der Tarifabschluss und die Bezügeanpassung stellen keine zusätzliche Belastung für den bayerischen Haushalt dar. „Wir haben uns bereits im vergangen Jahr für eine Übertragung des zu erwartenden Tarifergebnisses eingesetzt und entsprechende Mittel im Haushalt 2017/2018 eingeplant“, so der Haushaltsausschussvorsitzende Winter.
Der Tarifabschluss vom 17.02.2017 für den öffentlichen Dienst der Länder sieht im Wesentlichen eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten vor: Rückwirkend ab 1. Januar 2017 sollen die Entgelte um 2,0 v.H., mindestens aber 75,00 Euro, steigen, ab 1. Januar 2018 dann nochmals um 2,35 v.H. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden werden zu denselben Zeitpunkten um jeweils um 35 Euro erhöht. Außerdem wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 des TV-L in zwei Schritten, zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018, eine 6. Erfahrungsstufe eingeführt.
Zunächst bauen wir in den nächsten beiden Jahren weiter Schulden ab: jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro. Von den insgesamt mehr als 117 Milliarden Euro fließen zusätzliche Mittel beispielsweise in die Sicherheit: Bis 2020 werden zusätzlich 2.000 Polizeistellen geschaffen, davon allein die Hälfte im neuen Doppelhaushalt. Unsere Gemeinden, Landkreise und Bezirke erhalten im nächsten Jahr knapp 9 Milliarden Euro. Damit sorgen wir für solide Gemeindefinanzen in ganz Bayern. Daneben wird jeder dritte Euro in Bildung fließen.
Bayern hat nun schon zum 12. und 13. Mal in Folge einen allgemeinen Haushalt ohne neue Schulden verabschiedet. „Dieser Haushalt ist die Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung Bayerns und ein Zeichen unserer Verantwortung für die nachfolgenden Generationen“, erklärte der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer.
Peter Winter, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags:
International aufgestellte Unternehmen prägen die Wirtschaft und sind eine wesentliche Quelle von Wachstum und Beschäftigung. Aktuell bewegt das Thema „Steuerdumping“, das heißt Gewinnverlagerungen und Steuervermeidungsstrategien, Politik und Öffentlichkeit. Es besteht die Gefahr einer Schwächung der öffentlichen Haushalte und einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu Lasten kleinerer und mittlerer Unternehmen.
Das Problem der Steuerumgehung resultiert insbesondere daraus, dass die Staaten in ihrer Steuerpolitik weitgehend autonom handeln und einzelne Länder Investitionen durch niedrige Steuersätze oder gezielte Vergünstigungen fördern. Im Sinne der Steuergerechtigkeit müssen wir auf nationaler und internationaler Ebene möglichst alle Steuerschlupflöcher schließen. Grundprinzip sollte dabei sein, dass die Gewinne dort versteuert werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. Das internationale Steuerrecht muss kompatibel zur Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft sein.
Wir brauchen dafür vorrangig eine internationale Lösung. Ziel ist ein fairer Wettbewerb. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung am 13. Juli 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen beschlossen. Ziel ist eine höhere Transparenz bei der Besteuerung internationaler Konzerne und eine bessere Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen in der EU. Zudem sollen weitere Steuervorschriften zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.
Wir in Bayern haben mit der Gründung des Internationalen Steuerzentrums in München bereits am 22. Juli 2013 in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Das Internationale Steuerzentrum koordiniert die immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen. Es gibt bereits Kooperationen mit Italien, den Niederlanden, Österreich und Kroatien. Die EU-Kommission hat Bayern zu einer neu gegründeten Projektgruppe eingeladen, um die bayerischen Erfahrungen in ganz Europa nutzbar zu machen.
Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht, ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem bestimmten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen. Die wichtigsten Gemeindesteuern sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Daneben können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, wie etwa eine Zweitwohnungssteuer oder die Hundesteuer.
Stellt die Kommune ihren Bürgern öffentliche Einrichtungen zur Verfügung, so kann sie dafür Beiträge und Gebühren verlangen. Öffentliche Einrichtungen, für die häufig Benutzungsgebühren erhoben werden, sind zum Beispiel Wasser-, Strom-, Gas- oder Wärmeversorgung, Abwasser- oder Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Bäder, Friedhöfe und Märkte sowie örtliche Straßenbaumaßnahmen.
Der Freistaat Bayern ist ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. Das zeigt auch das Ergebnis des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2017 von Anfang Juli: Die bayerischen Kommunen erhalten nächstes Jahr vom Freistaat eine neue Rekordsumme von 8,82 Milliarden Euro – 2008 waren es noch 6,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zu 2016 bedeutet dies ein Plus von rund 260 Millionen Euro, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Investitionen beim Bau von Schulen und Kindertagesstätten gesetzt wird.
Die Bedeutung unserer Kommunen spiegelt sich auch in dem starken Anstieg der weiteren Leistungen an und für unsere Gemeinden: Dazu gehören insbesondere die Förderung der Breitbanderschließung und der Kinderbetreuung. Der Freistaat Bayern ersetzt seinen Kommunen – im Gegensatz zu anderen Ländern – zudem alle Kosten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anfallen. Gleichzeitig drängen wir beim Bund auf weitere Entlastungen unserer Kommunen.
Auch im bundesweiten Vergleich stehen die bayerischen Kommunen gut da: Die Bertelsmann Stiftung kommt in ihrer letzten Untersuchung über die Kommunalfinanzen in Deutschland zu dem Schluss: „In keinem anderen Bundesland nahmen die Kommunalhaushalte eine vergleichbar positive Entwicklung.“
Bayern wird auch künftig keine neuen Schulden machen. „Bei uns in Bayern ist es fast schon selbstverständlich, im Vergleich der Länder allerdings nicht, dass wir auch künftig einen Haushalt ohne neue Schulden aufstellen werden“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer nach einem Gespräch der Arbeitskreisvorsitzenden mit dem Ministerpräsidenten, dem Staatskanzleichef und dem Finanzminister in der Staatskanzlei zum Doppelhaushalt 2017/2018.
Kreuzer zufolge werden trotz großer Unwägbarkeiten durch die Flüchtlingskrise auch im neuen Doppelhaushalt alte Schulden zurückgezahlt. Seit 2012 bis Ende 2016 wird der Freistaat Bayern insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro seiner Altschulden getilgt haben. Der Anstieg von Ausgaben wird im Doppelhaushalt 2017/2018 jährlich auf rund drei Prozent begrenzt. Diese Begrenzung bezieht sich auf den Gesamthaushalt, nicht zwingend auf jeden Einzelhaushalt. Ziel bleibt es insgesamt, die Investitionsquote bei rund zwölf Prozent zu halten.
Das Bestreben, das Ausgabenwachstum zu begrenzen, obwohl bei den Personalkosten Steigerungen absehbar sind und „wir enorme Anstrengungen bei der Flüchtlingskrise und für Integration unternehmen, können wir nur umsetzen, wenn wir deutliche politische Schwerpunkte setzen“, so der Fraktionsvorsitzende. Finanzminister Markus Söder setzt beim Thema Asyl auf den Bund: „Es wird entscheidend sein, dass wir beim Thema Asyl noch eine stärkere Unterstützung bekommen“, erklärte er. „Der Bund trägt schließlich auch die Verantwortung für die Flüchtlingspolitik“, so Söder abschließend.
Die „Panama Papers“ machen deutlich: Wir brauchen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen und Geldanlagen in Steueroasen wie Panama mehr Transparenz. Dabei dürfen wir jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Schnellschüsse à la „alle Offshore-Geschäfte verbieten“ sind der falsche Weg. Zum einen können wir einem anderen souveränen Staat keine Vorschriften machen, zum anderen sind nicht alle Offshore-Geschäfte automatisch kriminell. Die Geschäftsabwicklung über Finanzinstitutionen im Ausland ist zum Beispiel bei der Finanzierung von Flugzeugen oder Schiffen unerlässlich – und legal.
Allerdings darf es kein Missverständnis geben: Illegale Transaktionen, Steuerflucht und Verschleierung von Geschäften werden in keiner Weise geduldet und müssen vollständig aufgeklärt werden. Hier ist vor allem der Bund gefordert. Nur durch entsprechende nationale Maßnahmen kann eine ordnungsgemäße Besteuerung in Deutschland ermöglicht werden. Wir fordern daher unter anderem, dass Banken und andere Dienstleister, die Geschäftsbeziehungen mit Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, dies den Steuerbehörden melden müssen.
Laut Medienberichten hat auch ein ehemaliges Tochterunternehmen der Bayerischen Landesbank (BayernLB), die „Banque LBLux“, Briefkastenfirmen in Panama vermittelt. Zwar hat die BayernLB ihre luxemburgische Tochterbank bereits 2013 verkauft, dennoch geht es uns um die Aufklärung des Sachverhalts. Wir begrüßen daher, dass die BayernLB bereits eine externe Überprüfung einer etwaigen Befassung der ehemaligen Tochter mit Briefkastenfirmen in Panama beauftragt hat. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden wir uns im Landtag berichten lassen.
Unsäglich ist in diesem Zusammenhang das teilweise vorschnelle Urteilen der Opposition. Mit unbewiesenen Unterstellungen und Behauptungen ist aktuell niemandem geholfen, aber vielen geschadet. Man darf nicht vergessen, dass die „Banque LBLux“ im Jahr 1973 gegründet wurde, eine eigenständige Verwaltungsaufsicht hatte und nach luxemburgischem Recht operierte. Daher wäre auch die Opposition gut damit beraten, erst die Untersuchungsergebnisse abzuwarten.
Von den Fraktionsinitiativen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 sollen unter anderem die Menschen im ländlichen Raum profitieren: „Wir wollen zum Beispiel mit 10 Millionen Euro den Bau und Erhalt von Staatsstraßen und Brücken weiter vorantreiben und mit weiteren 4 Millionen Euro innovative Pilotprojekte im öffentlichen Personennahverkehr und dem Radverkehr fördern. Mit 9 Millionen Euro wollen wir die Mittel für Dorferneuerungen erhöhen“, hebt Peter Winter hervor, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags. Auch die Ballungsräume hat die CSU-Fraktion im Blick und plant eine Verstärkung der Mittel für den Wohnungsbau in Höhe von 5 Millionen Euro.
Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf dem Bereich der Inneren Sicherheit, wie Kreuzer deutlich macht: „Wir möchten die Ausstattung des Katastrophenschutzes mit 1,5 Millionen Euro fördern, 2 Millionen Euro in Drohnenabwehrsysteme zur Erhöhung der Sicherheit von Justizvollzugseinrichtungen investieren und 4,5 Millionen in die Digitalisierung von Streifenwagen für unsere Polizei stecken. Das sind Investitionen, von denen alle Menschen in Bayern profitieren können.“
„Uns ist bewusst, dass 75 Millionen Euro in einem Haushalt von fast 60 Milliarden Euro nur einen Bruchteil ausmachen“, erklärt Winter, „doch bei den Kommunen, Vereinen und Einrichtungen können wir damit viel bewegen. Trotz großer Maßnahmenpakete in Millionen- bis Milliardenhöhe, über die wir jedes Jahr entscheiden, vergessen wir nie, wie wichtig auch einzelne Initiativen für die Menschen vor Ort sind, wenn sie zielgenau und überlegt gefördert werden.“
Ab Januar werden die verschiedenen Initiativen der CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss beraten. Die finale Abstimmung über den Nachtragshaushalt 2018 im Plenum ist für den 27. Februar 2018 geplant.
Ohne Grundlage sei auch die Spekulation, dass es einen Spatenstich im Jahr 2018 „wohl nicht geben“ wird. „Über den Spatenstich haben wir in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses nicht gesprochen“, bekräftige der CSU-Haushaltspolitiker Winter. Einig sei man sich lediglich darin gewesen, dass es wenig Sinn mache, die komplette Baugrube auszuheben, während die weiteren Baumaßnahmen noch nicht terminiert werden könnten. Man wolle lediglich verhindern, dass die Baugrube unnötig über einen längeren Zeitraum gesichert werden müsse. Winter weiter: „Da die Information zum Spatenstich falsch ist, ist auch die Schlussfolgerung falsch, der Haushaltsausschuss würde den Zeitplan der Staatsregierung durchkreuzen. Es läuft im Moment alles wie zeitlich vorgesehen.“
Falsch sei auch die Behauptung der Grünen, es habe erst deren Anregung gebraucht, damit die Ministerien entsprechende Informationen gäben. „Richtig ist, dass der Antrag der Grünen zurückgestellt wurde, weil diese ihn selbst noch mal umformulieren wollen“, so Winter. Im Wissenschaftsausschuss ist der Antrag der Grünen bereits vor Wochen abgelehnt worden.
Der gesundheitspolitische Sprecher Bernhard Seidenath und sein Stellvertreter Klaus Holetschek betonen: „Die Geburtshilfe und die Hebammenversorgung muss auch künftig flächendeckend gewährleistet sein. Deshalb begrüßen wir das von Gesundheitsministerin Melanie Huml vorgelegte Zukunftsprogramm Geburtshilfe ausdrücklich. Junge Familien brauchen die Gewissheit, in den Tagen vor, während und nach der Geburt bestens umsorgt zu sein.“
Konkret werden dabei Landkreise und kreisfreie Städte gefördert, wenn sie Defizite von Geburtshilfeabteilungen ausgleichen. Dafür gelten besondere Voraussetzungen, etwa zwischen 300 und 800 Geburten. Das Defizit wird bis zu einer Million Euro vom Staat übernommen. Seidenath unterstreicht: „Ziel ist es, gerade die kleinen Geburtsstationen zukunftsfest zu machen. Wir helfen den Kommunen dabei, damit die Geburtsstationen vor Ort erhalten bleiben und nicht dem Rotstift zum Opfer fallen müssen. Das ist uns, vor allem aber den Bürgerinnen und Bürgern ein Anliegen.“
Seidenath führt weiter aus: „Wir haben das Thema „Hebammenhilfe – eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe flächendeckend sichern“ im Dezember 2013 zum Gegenstand des allerersten Dringlichkeitsantrages der CSU-Fraktion in der laufenden Legislaturperiode im Bayerischen Landtag gemacht. Hintergrund waren die schon damals stark gestiegenen Beiträge für die Haftpflichtversicherungen.“ Holetschek betont: „Mit der Hebammenversorgung haben wir uns im Arbeitskreis Gesundheit der CSU-Fraktion laufend beschäftigt. So stehen wir im ständigen Austausch etwa mit den Hebammenverbänden.“
Die beiden CSU-Politiker betonten abschließend: „In einem weiteren Dringlichkeitsantrag „Hebammenversorgung in Bayern nicht gefährden“ von Ende März 2017 haben wir uns angesichts aktueller Vergütungs- beziehungsweise Schiedsverhandlungen für die Belange der Hebammen in Bayern eingesetzt. Wir freuen uns, dass unser Einsatz als Landtagsfraktion nun so hervorragende Früchte trägt.“
„Wir stehen zu unserem Wort, den Kommunen bei der Finanzierung des Straßenausbaus flexible Lösungen zu ermöglichen“, erklärt Otto Lederer, zuständiger Berichterstatter der CSU-Fraktion im Innenausschuss. „Ob die Städte und Gemeinden dann ihre Anlieger an der Finanzierung beteiligen oder nicht und ob sie zum Beispiel wiederkehrende Beiträge erheben, liegt ganz in der Entscheidungshoheit der Kommunen. Sie kennen die Situation vor Ort am besten und können mit dem nötigen Augenmaß etwaige Härtefälle abfedern.“ Die Landtags-CSU habe diesen Vorschlag ausgiebig auf Fachebene und in der heutigen Fraktionssitzung besprochen und dabei einen breiten Konsens erzielt. Nun werde sie weitere Details klären und einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten.
Damit erteilt die CSU-Fraktion gleichzeitig eine Absage an die Freien Wähler und ihren Wunsch nach einer kompletten Streichung der Straßenausbaubeiträge. „Die Freien Wähler wollen den Kommunen jeglichen Gestaltungsspielraum nehmen und sie von einer Finanzierung durch den Freistaat abhängig machen. Da machen wir nicht mit“, macht Herrmann deutlich. „Wir vertrauen auf die kommunale Selbstverwaltung und degradieren die Städte und Gemeinden nicht zu Bittstellern, wie es die Freien Wähler planen.“ Zudem habe der Antrag der Freien Wähler mehrere handwerkliche Fehler, wie eine willkürliche Stichtagsregelung und unklare Verteilung der Finanzmittel.
Herrmann kritisiert dabei auch den scharfen Ton, den die Freien Wähler in die Debatte gebracht haben: „Wir sind immer für einen Austausch der Argumente auf der Sachebene bereit. Bisher war es ja auch fraktionsübergreifender Konsens, erst im Frühjahr 2018 Bilanz zu ziehen. Wer aber über die sozialen Medien eine regelrechte Hetzkampagne startet, die Kommunen als Abzocker darstellt und Horrorszenarien für Anlieger heraufbeschwört, der betreibt reinen Populismus. Diesen Stil hätten wir von der AfD erwartet, nicht von den Freien Wählern.“
Die Regelungen zum Straßenausbau-Beitragsrecht sehen unter anderem vor, dass Städte und Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erheben sollen. Das Straßenausbau-Beitragsrecht ist erst 2016 geändert worden. Nach intensiver Diskussion haben alle Fraktionen in ihren Gesetzentwürfen an der „Soll“-Regelung festgehalten. Die Freien Wähler hatten in ihrem eigenen Gesetzentwurf sogar betont, dass das „sollen“, wie juristisch üblich, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, als „müssen“ auszulegen ist. „Dass nun aber ausgerechnet die Freien Wähler, die sich öffentlich gerne als Anwälte der Kommunen inszenieren, die Städte und Gemeinden so verunsichern, ist ein starkes Stück“, macht Herrmann deutlich und verdeutlicht: „Alle Parteien im Bayerischen Landtag – auch die Freien Wähler – haben einem Antrag zugestimmt, die aktuelle Regelung zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren, also zum 1. April nächsten Jahres. Der Vorstoß jetzt kommt also zur Unzeit und schafft nur Unruhe. Dass die Freien Wähler die zwei Jahre nicht abwarten zeigt, dass sie an Fakten aus der Praxis nicht interessiert sind.“
„Es ist unverständlich, dass die Freien Wähler jetzt plötzlich die komplette Abschaffung fordern und unseren Gemeinden und Städten Beitragsausfälle in zweistelliger Millionenhöhe zumuten wollen“, so Herrmann weiter. „Selbst ein kompliziertes Umverteilungssystem über den Freistaat Bayern zur Gegenfinanzierung ist sicherlich nicht im Sinne der Kommunen. Die Freien Wähler schwächen damit die Eigenständigkeit der örtlichen Lokalpolitiker und machen sie vom Tropf des Freistaats abhängig."
Der CSU-Politiker macht deutlich: „Wir werden uns – genau wie vom Landtag beschlossen – das aktuelle Gesetz bis zum Frühjahr 2018 vor dem Hintergrund aktueller Urteile und der gängigen Praxis noch einmal genau ansehen. Unser Anliegen ist ganz klar: Wir wollen den Kommunen ihre Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Die finanzielle Beteiligung der Bürger muss dabei mit einem gesundem Augenmaß erfolgen.“
Die Errichtung und der Betrieb kommunaler Schwimmbäder sei eine Aufgabe der jeweiligen Gemeinden und Städte, verdeutlicht Winter. „Der Freistaat unterstützt die Kommunen bei ihrer Aufgabe. Zum Beispiel bei Baumaßnahmen an Schulschwimmbädern bereits mit bis zu 80 Prozent, in begründeten Einzelfällen sogar mit bis zu 90 Prozent. Lösungen erreicht man nur durch einen harmonischen Dialog, nicht durch unrealistische Maximalforderungen, wie sie die Oppositionsfraktionen gerne formulieren“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags. In einer Arbeitsgruppe werden die Kommunalen Spitzenverbände daher gemeinsam mit den beiden Staatssekretären aus dem Finanz- und dem Innenministerium ausloten, wie eine künftige Förderung aussehen könnte. Winter selbst hat den Kommunalen Finanzausgleich als Vorsitzender des Haushaltsausschusses mitverhandelt und wird auch in die künftigen Gespräche eingebunden sein.
Bei der Förderung der Schwimmfähigkeit sind nicht nur die Kommunen gefordert. „Organisationen wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder die Wasserwacht übernehmen hier sehr viel Verantwortung“, macht Rüth deutlich. „Eine große Eigen- und Mitverantwortung haben aber auch die Eltern. Deshalb unterstützt die Staatsregierung auch Initiativen, die den Eltern Wege aufzeigen, wie ihre Kinder das Schwimmen erlernen können.“
„Der Freistaat hat einmal mehr bewiesen, dass er finanzschwache Kommunen bei ihren Herausforderungen nicht untergehen lässt“, so die beiden CSU-Abgeordneten abschließend.
Wegen des großen Erfolgs von „Digitalbonus.Bayern“ waren die Fördergelder vorzeitig aufgebraucht. Von Oktober 2016 bis Mai 2017 haben über 2.000 Betriebe aus ganz Bayern aus allen Branchen Anträge eingereicht. Mit dem Programm fördert der Freistaat die Digitalisierung in ihrer ganzen Breite: von kleinen Projekten im Handwerk wie etwa interaktiven Kundendienstplanungen bis hin zur Digitalisierung von ganzen Produktionsabläufen. Der größte Teil der Antragsteller komme aus dem Handwerk. Daran könne man erkennen, wie innovativ die bayerischen Handwerksbetriebe seien.
In der öffentlichen Debatte werde beim Thema Digitalisierung oft nur über die Infrastruktur gesprochen. „Das ist eine Verkürzung. Entscheidend ist, was in den Schulen und in den Bildungseinrichtungen, aber eben auch, was in den Betrieben passiert“, so der CSU-Wirtschaftspolitiker.
„Uns war sofort klar, dass wir diesen Erfolg fortsetzen müssen. In Sachen Digitalisierung können wir gar nicht zu schnell sein. Das Tempo unserer bayerischen Betriebe müssen wir halten, um weiter erfolgreich zu sein“, warnte Huber. Seiner Fraktion war wichtig, dass kein Bruch entstehe und die Digitalisierung im Wirtschaftsleben zügig weitergehe.
Mit der jetzigen Öffnung des Programms setzt der Freistaat um, was Ministerpräsident Horst Seehofer erst von wenigen Tagen bei seiner Regierungserklärung im Bayerischen Landtag als Ziel definiert hat. In seinem umfangreichen Masterplan „Bayern Digital II“ hat Bayerns Regierungschef eine Gesamtstrategie zur Vorbereitung auf die Digitalisierung im Umfang von drei Milliarden Euro Investitionssumme vorgestellt.
„Das ungenutzte Potenzial“ lautet der Titel der Analyse der Unternehmensberatung zum Wirtschaftsstandort NRW. Grundtenor: Nordrhein-Westfalen zehrt an seiner Substanz und bleibt in allen Feldern deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die wirtschaftliche Dynamik fehlt. Zu hohe Personalausgaben und überbordende Transferleistungen erschweren sinnvolle Investitionen in die Zukunft.
„Es ist sehr betrüblich, wenn das größte Bundesland trotz der hervorragenden Wirtschaftslage in Deutschland 1,6 Milliarden Euro neue Schulden aufnimmt“, sagt Kreuzer. „Bayern baut seine Schulden weiter ab. Alle anderen vierzehn Bundesländer kommen insgesamt auf 1,17 Milliarden Euro Neuverschuldung in diesem Jahr. NRW nimmt also mehr Schulden auf als die restlichen deutschen Länder zusammen.“
Die Verfasser der Studie bemängeln zudem, dass die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu wenig Forschung betreiben und Zehntausende junge Akademiker aufgrund geringer Zukunftsaussichten jedes Jahr das Bundesland verlassen. „Eine bessere Politik bringt den Menschen neue Chancen und einen Aufschwung“, ist sich Kreuzer sicher. „Es ist an der Zeit, dass der Kreislauf aus wirtschaftlichem Rückschritt, ausufernden Ausgaben und neuen Schulden in Nordrhein-Westfalen endlich gebrochen wird.“
Die Studie, die den Freistaat Bayern als Vorbild nennt, bestätige den wirtschaftlichen Kurs und die solide Haushaltspolitik der CSU auf ganzer Linie. „Nordrhein-Westfalen muss ein freundlicheres Investitionsklima schaffen und die längst überfällige Kurskorrektur vornehmen“, so Kreuzer. „Wir hoffen auch im Interesse Bayerns, dass Armin Laschet und die CDU der desaströsen Arbeit der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen endlich ein Ende setzen. Schließlich profitieren auch die Menschen bei uns, wenn NRW wieder ein starker Partner im Länderfinanzausgleich wird.“
Künftig wird der originäre Anspruch auf Beihilfe auch während der Elternzeit beibehalten und der Bemessungssatz währenddessen einheitlich von 50 auf 70 Prozent erhöht. „Dies bedeutet für Eltern vor allem eine finanzielle Entlastung während der Zeit der Familiengründungs- oder Familienerweiterungsphase“, zeigt sich Wolfgang Fackler, Berichterstatter im Fachausschuss, zufrieden. „Das Haushaltsvolumen der Maßnahme beläuft sich dabei auf rund 1,8 Millionen Euro jährlich“, so Fackler weiter. Die Änderung führt zudem zu einer Verwaltungsvereinfachung, da es in der Vergangenheit zu Abgrenzungsproblemen bei der Feststellung des zuständigen Beihilfeträgers gekommen ist.
Bereits letztes Jahr wurden mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern neue Maßstäbe bei der Familienfreundlichkeit gesetzt. Neben Maßnahmen zur Ausweitung der individuellen Flexibilisierungsmöglichkeiten war vor allem die fiktive Laufbahnnachzeichnung bei Beurlaubungen oder Freistellungen, womit insbesondere die Karrierechancen von Frauen verbessert werden sollen, ein Meilenstein. „Auch in Zukunft werden wir innovative Lösungsansätze erarbeiten und damit die Spitzenposition und die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes in Bayern bei der Familienfreundlichkeit weiter stärken“, so Heckner abschließend.
Die laufende Legislaturperiode sei steuer- und finanzpolitisch durch die beiden Vorgaben geprägt: Keine Steuererhöhungen und keine neuen Schulden. „Trotz der Widerstände der SPD auf Bundesebene haben wir damit auch im Bundeshaushalt ein Höchstmaß an Stabilität herbeigeführt“, betont Winter.
„In der kommenden Legislaturperiode muss man angesichts von Rekordeinnahmen und Rekordniedrigzinsen noch weiter gehen“, so der CSU-Politiker. „Leistungsfeindliche Ungerechtigkeiten im Steuertarif müssen beseitigt und eine nachhaltige Entlastung im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen herbeigeführt werden.“
„Das bedeutet im Klartext: Entlastung durch eine Abflachung der Steuerprogression und ein gleitender Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag“, so Fackler zum aktuellen Leitantrag der CDU für deren kommenden Parteitag. Der Leitantrag stellt lediglich in Aussicht, keine neuen Schulden zu machen und die Steuerquote nicht zu erhöhen. Vielmehr gebe es genügend Spielraum für Steuerentlastungen. „Wer Leistungsgerechtigkeit und Entlastung des Mittelstands ernst nimmt, darf hier nicht auf der Bremse stehen“, so die beiden Abgeordneten.
Außerdem im Fokus sind junge Familien mit Kindern. Hier will die CSU die steuerlichen Rahmenbedingungen setzen, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Eine klare Absage erteilt die CSU-Fraktion der von den Grünen geforderten Einführung der Vermögenssteuer: „Die Vermögenssteuer ist leistungsfeindlich und führt zu einem Bürokratiemonster. Mit gutem Grund wurde sie 1997 ausgesetzt, weil sie das deutsche Erfolgsmodell - Leistung muss sich lohnen - beeinträchtigt“, so Fackler.
Bayern hat im Juli 2016 ein zweijähriges Sonderprogramm zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern von Flüchtlingen beschlossen. Mit der Hilfe vor Ort sollen ergänzend zum Bund, aber in eigener Verantwortung, konkrete Projekte vor Ort gefördert werden, die den Menschen Lebensperspektiven eröffnen. Dadurch sollen auch der Migrationsdruck auf Europa und die damit verbundenen Risiken für die Sicherheit weiter minimiert werden. In den Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 werden dafür insgesamt 20 Millionen Euro eingestellt.
Allerdings, so Steiner, ist der Anstieg der Mittel, besonders der Gelder für die Fluchtursachenbekämpfung, angesichts des traurigen Negativ-Rekords von weit über 60 Millionen Flüchtlingen weltweit auch dringend notwendig. „Mit den zusätzlichen Mitteln können wir weitere und vor allem wirksame Projekte voranbringen und deren positive Wirkung verstärken“. Dazu zählt vor allem die Bewältigung der Flüchtlingskrise in und um Syrien sowie die Schaffung von Zukunftsperspektiven für junge Menschen in Afrika. Steiner unterstützt ausdrücklich die offensive Entwicklungspolitik von Bundesminister Dr. Gerd Müller: „Die aktuellen Ansätze und Konzepte deutscher Entwicklungspolitik zeigen Wirkung.“ Mit dem Cash-for-Work-Programm sei es gelungen, bereits 40.000 Jobs in syrischen Nachbarländern zu schaffen.
Aber auch in Afrika seien neue Antworten und stärkeres Engagement notwendig. „Wissenstransfer, Berufsbildung und die Stärkung der Landwirtschaft sind die nachhaltigen Ansätze, die dieser Kontinent und seine Menschen brauchen“, betont Steiner, Mitglied im Agrar- und Bildungsausschuss. „Wir müssen handeln. Krisen und Instabilität nehmen weltweit zu. Es gibt über 50 gewaltsam ausgetragene Konflikte. Immer mehr Staaten kämpfen mit dem Problem des Terrorismus. Immer mehr Menschen müssen vor Gewalt und Terror fliehen“, so Steiner.
„Dass ein großer Teil der zusätzlichen Haushaltsmittel darum für den Wiederaufbau in Krisengebieten und für die Bekämpfung von Fluchtursachen eingesetzt wird, halte ich für folgerichtig und absolut notwendig. Bei der Schaffung von Perspektiven für die Menschen in ihren Heimatländern sind wir mehr gefragt, als je zuvor. Um dieses Ziel zu erreichen werden Konfliktprävention, die Stabilisierung von Staaten und deren nachhaltige Entwicklung immer wichtiger.“ Steiner warnte aber auch vor einer Verkürzung der Fakten. „Wir dürfen nicht allein aus der aktuellen Situation der Flüchtlingskrise handeln, sondern aus unserer globalen Verantwortung heraus.
Hintergrund ist der sogenannte „morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich“ (Morbi-RSA). Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich ein Ausgleich von Unterschieden in der Versichertenstruktur zwischen einzelnen Kassen. Er sollte eigentlich den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gerechter machen. Manche Kassen haben nämlich vorwiegend junge, gesunde Mitglieder und daher auch weniger Kosten als Kassen mit eher älteren und behandlungsintensiveren Versicherten. Diese Ungleichheiten werden über den Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der gesetzlich Versicherten fließen, ausgeglichen. Ein Gutachten der Universität Bayreuth hat nun ergeben, dass Versicherungen und deren Mitglieder in einer Hochlohn- und Hochpreisregion wie Bayern durch den Morbi-RSA systematisch benachteiligt werden.
„Wir müssen den Morbi-RSA auf Bundesebene dringend reformieren“, stellt Klaus Holetschek, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises für Gesundheit und Pflege, fest. Die CSU-Fraktion hat diese Woche mit einem Dringlichkeitsantrag im Gesundheitsausschuss den Grundstein dafür gelegt. „Wir wollen nicht nur die systembedingten Schwächen ausmerzen, sondern auch Fehlanreize abbauen, die regelrecht zu Betrügereien einladen“, verdeutlichen die beiden CSU-Gesundheitsexperten. So war erst vor kurzem bekannt geworden, dass sich manche Krankenkassen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds erschummeln, indem Patienten gezielt kränker gerechnet würden. „Das ist Betrug zu Lasten der Beitragszahler“, bringt es Seidenath auf den Punkt. „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Praxis weiterläuft.“ Seidenath und Holetschek sind sich einig: „Nach dem Erfolg unseres Ministerpräsidenten bei der Reform des Länderfinanzausgleichs müssen wir nun auch die Ungerechtigkeiten bei diesem weiteren Länderfinanzausgleich – nämlich im Bereich der Krankenversicherung – angehen.“