
Der Schutz von Feiertagen ist tief in unserer Gesellschaft verankert. Feiertage gehören zur Leitkultur unseres Landes – ihr Schutz ist unser Auftrag. Wir als CSU-Fraktion und letzte große Volkspartei dieses Landes werden den Schutz von Feiertagen nicht einem ausufernden Party-Kommerz opfern.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar angemahnt, dass es Ausnahmen vom strikten Tanzverbot an stillen Feiertagen geben müsse, aber grundsätzlich haben die Richter den besonderen Schutz der stillen Tage bestätigt. Aus dem Urteil abzuleiten, die stillen Feiertage abzuschaffen, geht in eine völlig falsche Richtung. Das Gericht sagt: „‚Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stilleschutz zu schaffen.“ Daran werden wir festhalten. Wer diese Feiertage in Zweifel zieht, stellt sich gegen die christliche Tradition dieses Landes.
Es gibt in Bayern neun Feiertage mit ganztägigem oder zeitlich beschränktem Tanzverbot. Jeden anderen Tag im Jahr kann man so lange feiern und tanzen, wie man möchte. Der Karfreitag und andere hohe christliche Feiertage sollen aber der inneren Einkehr, dem „Herunterkommen“ oder „Abschalten“ dienen und daher im wahrsten Sinne des Wortes ‚still‘ begangen werden. Diese Regelung hat einen Wert für alle Bürger: An diesen Tagen sollen sie sich im Familien- oder Freundeskreis erholen. Gerade in unserer immer schneller werdenden Arbeitswelt, bestimmt von Smartphones und Erreichbarkeit rund um die Uhr ist das ein wichtiges Gut, das wir nicht einem Zeitgeist opfern wollen. Strikter Feiertagsschutz ist zeitgemäßer und nötiger denn je.
Wie man die vom Gericht gewünschte „Möglichkeit einer Ausnahme von stillschützenden Unterlassungspflichten“ gestalten könnte, möchte unsere Fraktion nicht übers Knie brechen. Wir werden den Beschluss erst einmal sorgfältig prüfen. Eine Abwägung im Einzelfall und unter bestimmten Umständen darf aber keinesfalls zu einem Freibrief für diejenigen werden, denen es nur um weitere kommerzielle Tanzveranstaltungen geht.
„Die Pressemitteilung der Fraktion der Grünen ist eine bewusste Irreführung. Das Gutachten bezieht sich an keiner einzigen Stelle auf das aktuell angestrebte Volksbegehren der Grünen, sondern auf einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ‚zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch‘ (Landtagsdrucksache 17/16760). Beide Initiativen sind nicht identisch!"
Die Grünen zitieren in ihrer Pressemitteilung aus dem Zusammenhang gerissene Einzelbemerkungen des Gutachtens, sie ignorieren jedoch völlig das Ergebnis der Abwägung. Das Gutachten kommt entgegen der Behauptung der Grünen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion verfassungswidrig ist.
„Wenn man schon zitiert, dann sollte man es ehrlich tun und sich nicht nur den Punkt herausgreifen, der einem parteipolitisch gerade so in den Kram passt“, macht Huber deutlich. „Ganz besonders, wenn man das Gutachten nicht selbst in Auftrag gegeben hat und mit der Veröffentlichung womöglich sogar das Verwertungsrecht anderer verletzt.“
Ziel der CSU-Fraktion ist es laut Huber, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Flächen einzusparen, nicht gegen sie: „Eine pauschale Flächenobergrenze ist in Bayern mit 2.056 Gemeinden nicht umsetzbar, da sie die unterschiedliche Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeit unserer Kommunen und die Steuerung von regionalen Entwicklungsmöglichkeiten zu stark einschränken würde.“
Der Gesetzentwurf, mit dem sich das Gutachten von Herrn Prof. Kment beschäftigt, wird am 8. Februar im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.
Das Bundesverfassungsgericht hält es zudem für geboten, dass der Gesetzgeber die Hochschulen dazu verpflichtet, die Studienplätze künftig nicht mehr allein und auch nicht ganz überwiegend nach dem Kriterium der Abiturnoten zu vergeben. Schließlich fordert das Bundesverfassungsgericht eine Begrenzung der Wartezeit.
„Das ist ein Paradigmenwechsel“, so der hochschulpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Oliver Jörg, in einer ersten Reaktion. Bund und Länder stünden nun in der Pflicht, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Derzeit gebe es im Studienfach Medizin deutschlandweit nahezu fünfmal so viele Bewerber wie Studienplätze. 60 Prozent der Studienplätze werden heute über die Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. In Bayern ist bereits eine Studienplatzvergabe nach zusätzlichen Kriterien neben dem Notendurchschnitt möglich. Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens regeln die Hochschulen selbst durch Satzung nach dem Bayerischen Hochschulzulassungsgesetz: Neben der Durchschnittsnote muss mindestens ein weiterer Maßstab für die Auswahl zugrunde liegen. Dies kann ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, ein Auswahlgespräch oder – wie im Fall der Kläger – auch eine Berufsausbildung sein, die über die Eignung für den Studiengang Medizin besonderen Aufschluss gibt. Der Freistaat hat den Universitäten die Möglichkeit gegeben, im Rahmen ihrer Hochschulautonomie weitere Auswahlkriterien festzulegen. Dies hat das BVerfG in seinem Urteil beanstandet, da es der Auffassung ist, dass der Gesetzgeber diese Kriterien selbst festlegen muss. Die Gesetzgeber müssen nun gemeinsam einen Katalog von Eignungskriterien ausarbeiten. „Nun gilt es, die Gesetzgebung in Bayern nochmals zu schärfen und den Kriterienkatalog zu konkretisieren“, erklärt Jörg. Jedoch stehen auch die Universitäten in der Pflicht, die bestehenden Regelungen hinsichtlich einer Einbeziehung weiterer Maßstäbe außerhalb der Abiturnoten umfangreicher als bisher anzuwenden, so Jörg. Gerade auch die Möglichkeiten, freiwilliges Engagement positiv zu berücksichtigen – etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – sollten genutzt werden. Zudem soll auch im Rahmen der sogenannten Landarztquote eine ehrenamtliche Tätigkeit nach festzulegenden geeigneten Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden.
„Zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland wird aber all das nur führen, wenn endlich alle Bundesländer daran gehen, die Zahl der Studienplätze deutlich zu erhöhen“, fordert Jörg. Bayern nimmt mit der Einrichtung der Augsburger Universitätsmedizin eine Vorbildfunktion für alle Bundesländer ein: Im Vollausbauzustand werden hier bis zu 1500 angehende Medizinerinnen und Mediziner studieren.
Ohne Grundlage sei auch die Spekulation, dass es einen Spatenstich im Jahr 2018 „wohl nicht geben“ wird. „Über den Spatenstich haben wir in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses nicht gesprochen“, bekräftige der CSU-Haushaltspolitiker Winter. Einig sei man sich lediglich darin gewesen, dass es wenig Sinn mache, die komplette Baugrube auszuheben, während die weiteren Baumaßnahmen noch nicht terminiert werden könnten. Man wolle lediglich verhindern, dass die Baugrube unnötig über einen längeren Zeitraum gesichert werden müsse. Winter weiter: „Da die Information zum Spatenstich falsch ist, ist auch die Schlussfolgerung falsch, der Haushaltsausschuss würde den Zeitplan der Staatsregierung durchkreuzen. Es läuft im Moment alles wie zeitlich vorgesehen.“
Falsch sei auch die Behauptung der Grünen, es habe erst deren Anregung gebraucht, damit die Ministerien entsprechende Informationen gäben. „Richtig ist, dass der Antrag der Grünen zurückgestellt wurde, weil diese ihn selbst noch mal umformulieren wollen“, so Winter. Im Wissenschaftsausschuss ist der Antrag der Grünen bereits vor Wochen abgelehnt worden.
Hintergrund der Debatte im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ist die Tatsache, dass der Anteil des Unterrichts, der durch Lehrbeauftragte geleistet wird, in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist.
„Dass die Lehrbeauftragten in einigen Hochschulen zum Teil mehr als ein Drittel der Lehrveranstaltungen abdecken, ist nicht im Sinne des Erfinders“, pflichtete der zuständige Berichterstatter im Ausschuss, Staatssekretär a.D. Bernd Kränzle, bei. Lehrbeauftragte seien nämlich laut bayerischem Hochschulgesetz nur zur Ergänzung der Lehre gedacht. Dies sei zwar in den weitaus meisten Fällen und Fächern der Fall: So gebe es viele Anwälte, Ärzte und Ingenieure, die nebenberuflich tätig sind und zum Teil sogar auf ihre Lehrbeauftragten-Vergütung verzichteten. Am anderen Ende der Skala stünden aber viele Musiker, Künstler und Geisteswissenschaftler, für die die Lehrbeauftragten-Vergütung einen wichtigen Bestandteil ihres Lebensunterhaltes darstelle.
„Es ist unbestritten, dass die mehr als 10.000 Lehrbeauftragten in Bayern (insgesamt gibt es im Freistaat 14.000 Lehraufträge) eine herausragende wissenschaftliche und künstlerische Arbeit leisten“, betonte Staatsminister a.D. Dr. Thomas Goppel. Ziel müsse es nun sein, in den kommenden Jahren die Zahl der Lehraufträge an geeigneter Stelle zu reduzieren und zugleich passende Formen der Mitsprache für die Lehrbeauftragten in Bezug auf die sie betreffenden Themen zu entwickeln.
„Dies alles geht aber nicht von heute auf morgen, sondern nur im Zuge der kommenden Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und im Rahmen der Verhandlungen zu den nächsten Doppelhaushalten ab 2019/20“, so Oliver Jörg. Gleichzeitig würdigte Jörg die wichtige und herausragende Arbeit der Lehrauftragsnehmerinnen und Lehrauftragsnehmer und warnte davor, das Instrumentarium der Lehraufträge generell in Frage zu stellen.
Die Einnahmen müssten aber den Polizisten im Einsatz in Form einer verbesserten Ausstattung zugutekommen. So sei zum Beispiel zu überlegen, ob mit den erzielten Beiträgen die jetzt eingeführten Bodycams mit verbesserten Mikrofonen ausgestattet werden. Herrmann: „Damit könnten wir eine bessere Tonqualität im Polizeifunk erzielen, was wiederum den Zuhörern einen höheren Hörgenuss liefern würde.“ Langfristig müssten die Polizisten im Rahmen ihrer Ausbildung trimediale Kompetenz vermittelt bekommen. „Wir müssen da mit den öffentlich-rechtlichen Medienhäusern mithalten, weil die Gebührenzahler zu Recht hohe Ansprüche stellen“, sagte der CSU-Abgeordnete.
„Sehr wichtig ist uns dabei die Förderung des Lokalfernsehens“, verdeutlicht Winter. „Wer aktuelle Nachrichten direkt aus seiner Region sehen möchte, erwartet in der heutigen Zeit auch eine hohe technische Qualität, sprich hochauflösendes HD-Fernsehen. Den zusätzlichen Aufwand der Sender für die Herstellung und Verbreitung ihrer Programme in HD-Qualität unterstützen wir in den kommenden beiden Jahren mit 6,5 Millionen Euro.“ Mit weiteren 1,5 Millionen Euro soll der Ausbau von Digitalradio mit dem Standard DAB+ gefördert werden.
Darüber hinaus möchte die CSU-Fraktion den Medienstandort Bayern weiter stärken, wie Blume erklärt: „Die Medienbranche lebt von Netzwerken. Wir wollen daher zum Beispiel Entwicklungsprojekte in diesem Bereich stärken und auch neue Module beim sogenannten Medienführerschein zur Verbesserung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen unterstützen.“ Zu den Bereichen, in denen die CSU-Fraktion über die bereits von der Staatsregierung veranschlagten Mittel des Doppelhaushalts 2017/18 hinaus investieren möchte, gehören unter anderem auch ein Projekt zur Transparenz von Big Data Produktionsprozessen und das Innovations-Zentrum Kronach.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2017/18 will die CSU-Fraktion insgesamt Maßnahmen mit einem Volumen von 50 Millionen Euro für besondere Schwerpunkte in die Wege leiten, um in konkreten Bereichen weitere Akzente zu setzen.
So belege der heutige Bericht der Staatsregierung, den die CSU-Fraktion mit einem Fragenkatalog angefordert hatte, eine überaus positive Dynamik. Bayern zeige, anders als die Opposition immer wieder behauptet, im deutschlandweiten Vergleich überproportionale Steigerungen des Frauenanteils auf allen Qualifikationsebenen. Bayern belegt aber auch nach absoluten Zahlen vordere Plätze. So habe sich der Frauenanteil an den Professuren in Bayern zwischen 1994 und 2013 um über 230 Prozent gesteigert, während die Steigerungsrate im Bundesdurchschnitt lediglich bei 184 Prozent lag.
„Das heißt: Unsere Hochschulen haben überproportionale Anstrengungen unternommen. Die Hochschulen in Bayern beschreiten ganz verschiedene, erfolgreiche Wege, um mehr Frauen zu berufen oder mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen“, so Kaniber. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Forschung ausgeschriebenen Professorinnenprogramms habe Bayern ebenfalls überdurchschnittlich abgeschlossen.
Von oben verordnete Zwangsmittel, wie gesetzliche Zielquoten und geschlechtergerechte Zusammensetzung von Berufungsausschüssen, wie Sie die Opposition jetzt einmal mehr einfordere, seien nicht zielführend. „Dies belegen auch die Antworten auf die Anfragen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, wo die von den Grünen geforderten Maßnahmen bereits umgesetzt sind und auch keine nachweisbar besseren Ergebnisse gezeitigt haben“, erklärte Kaniber.
„Solche Zwangsmittel widersprechen auch unserer Art von Politik, nämlich dem kooperativem Miteinander zwischen Hochschulen und Staatsregierung und der Achtung vor der Eigenverantwortung der Hochschulen“, ergänzt Eiling-Hütig . Im Übrigen hätten auch die Hochschulverbünde „Universität Bayern“ und „Hochschule Bayern“ sich eindeutig gegen die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen ausgesprochen. Sie setzen vielmehr auf den verantwortungsvollen Umgang der Universitäten und Hochschulen mit dem Thema Gleichstellung.
„Wenn die Opposition behauptet, dass die bisherigen Zielvereinbarungen ein zahnloser Tiger seien, so ist dies falsch“, so Eiling-Hütig. Wenn die (selbst) gesteckten Ziele nicht erreicht würden, sei es schon bei jetziger Rechtslage durchaus möglich, bei der nächsten Runde der Zielvereinbarungen Mittel zu kürzen. „Die Behauptungen der Opposition werden auch nicht dadurch richtiger, dass sie ständig wiederholt werden.“
In einem Antrag unter dem Titel „Fahrradland Bayern“ hatte die CSU-Landtagsfraktion eine Verbesserung der Fahrradmitnahme im Zugverkehr gefordert. Zusätzlich hatte Huber in einem Brief an die Bahn für das Anliegen geworben. Die Antwort, die er nun erhalten hat, enthält gute Ansätze. „Die Bahn hat deutlich gemacht, dass sie bei ihren aktuellen Neubeschaffungen die Fahrradmitnahme weiterhin berücksichtigt. Zudem soll der Komfort für Radfahrer im Zug deutlich verbessert werden“, so Huber. Bestes Beispiel sei der ICE 4, mit dem ein „umfangreiches Angebot zur Fahrradmitnahme“ eingeführt wird. Jeder dieser Züge sei demnach mit acht Stellplätzen ausgestattet. „Damit wird der ICE 4 schnellere und mehr Direktverbindungen zur Fahrradmitnahme ermöglichen“, schreibt die Bahn.
Das war eines der zentralen Anliegen im Antrag der CSU-Fraktion, wie Huber verdeutlicht: „Wir möchten Rad und Zug noch besser kombinieren. Beide Verkehrsmittel sind sehr umweltschonend. Wenn wir diese Symbiose weiter ausbauen können, stärken wir den Tourismus und somit auch unsere Wirtschaft.“
„Wir wollen die beiden Großvorhaben mit einem bayernweiten Kulturkonzept flankieren“, ergänzt Oliver Jörg, Vorsitzender des zuständigen Arbeitskreises für Wissenschaft und Kunst der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Daher sollen auf unsere Initiative hin nun mehr als 9,5 Millionen Euro zusätzlich für die Kulturförderung in den Nachtragshaushalt 2016 eingestellt werden.“
Von dieser Summe profitierten rund 70 Musikfestivals (mit 1,8 Millionen Euro) ebenso wie die Sing- und Musikschulen (mit 1,5 Millionen Euro), der Denkmalschutz (mit 1,8 Millionen Euro) und der Kulturfonds (mit 1,8 Millionen Euro). Auch die Ansätze für die nichtstaatlichen Theater, Orchester und Museen sollen auf Betreiben der CSU-Fraktion gegenüber dem Regierungsentwurf noch einmal spürbar aufgestockt werden. „Denn Kultur soll in Bayern nicht nur in den Metropolen leuchten, sondern im ganzen Land“, so Jörg abschließend.