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Eine echte BAföG Reform jetzt!
Freibeträge und Fördersätze deutlich erhöhen, Wohnpauschalen an örtliches Mietniveau anpassen

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/1915

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Robert Brannekämper, Kerstin Schreyer, Thomas Huber, Maximilian Böltl, Stephan Oetzinger, Daniel Artmann, Konrad Baur, Franc Dierl, Alex Dorow, Stefan Ebner, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Andreas Schalk, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Steffen Vogel, Kristan Freiherr von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im laufenden Bundesratsverfahren zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für folgende Punkte einzusetzen:



  • Eine weitere Anhebung der Freibeträge,

  • eine Anhebung der Bedarfssätze mindestens auf das Bürgergeld-Niveau,

  • eine Anpassung der Wohnpauschale im BAföG an die unterschiedlichen örtlichen Mietniveaus, sowie

  • eine automatisierte Anpassung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Sozialpauschalen an die tatsächliche Entwicklung der Einkommen und Preise (Regelanpassung).



Vor 30 Jahren waren noch mehr als 30 Prozent der Studierenden BAföG-Empfänger, inzwischen ist diese Quote auf 12 Prozent gesunken. Die derzeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte zaghafte Reform wird hieran voraussichtlich nichts ändern: Die im derzeit aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Freibeiträge um fünf Prozent wird mehr oder weniger ins Leere laufen. Denn sie hinkt der Inflation ebenso hinterher wie den derzeit abgeschlossenen, deutlich erhöhten Tarifabschlüssen. Da nicht zu erwarten ist, dass noch vor oder schon kurz nach der kommenden Bundestagswahl im Jahr 2025 eine weitere BAföG-Reform zustandekommt, müsste eine Anhebung der Freibeträge sofort angegangen werden.


Der Satz für den Grundbedarf ist deutlich zu erhöhen, denn gerade die Anhebung des Bürgergeldes zum Januar 2024 hat die Schieflage zwischen Bürgergeldempfängern und Studierenden noch eklatanter gemacht: Während der Regelbedarf beim Bürgergeld für einen Erwachsenen bei 563 Euro liegt, sind es bei den Studierenden lediglich 452 Euro. Die Höhe dieses Abstandes ist nicht zu rechtfertigen.


Eine regionale Staffelung des Mietkostenzuschusses ist angesichts der gravierenden Unterschiede im Mietniveau in Deutschland seit langem überfällig.


 

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