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Zeitenwende in der Inneren Sicherheit

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/4727

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Holger Dremel, Alfred Grob, Petra Guttenberger, Gerhard Hopp, Alexander Dietrich, Alex Dorow, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Andreas Schalk, Martin Stock, Karl Straub, Peter Tomaschko, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag stellt fest, dass angesichts der sich schnell verändernden Strukturen im digitalen Raum, verschiedener globaler Konfliktherde und neuer Bedrohungen durch ausländische staatliche und nichtstaatliche Akteure auf Bundesebene eine echte Zeitenwende auch in den Strukturen der inneren Sicherheit notwendig ist.


Der Landtag stellt fest, dass der Freistaat Bayern als Land von Sicherheit und Ordnung Vorreiter in Deutschland ist. Der Freistaat Bayern investiert seit vielen Jahren laufend in die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger, auch indem die Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen kontinuierlich ausgebaut, gestärkt und mit modernsten Mitteln ausgestattet werden.


Der Landtag bekräftigt und unterstützt diesen bayerischen Weg der inneren Sicherheit.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bund darauf hinzuwirken, dass dort auch in der Inneren Sicherheit notwendige Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.


Dazu zählen:



  • Effektive Instrumente zur Kriminalitätsbekämpfung: Deutschlands Sicherheitsbehörden sollen nicht mehr, aber auch nicht weniger dürfen, als viele andere demokratische Rechtsstaaten in der EU (etwa Schweden, Frankreich). Das heißt: Die Speicherung von Verkehrsdaten im Internet muss endlich sinnvoll geregelt werden, bestehende rechtliche Spielräume müssen genutzt werden. Der biometrische Gesichtsabgleich im Internet, die Nutzung von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Echtzeit sowie verfahrensübergreifende automatisierte Recherchen und Analyse von Daten, insgesamt die offensive Nutzung modernster technischer Mittel und auch von KI müssen ermöglicht werden.

  • Migration reduzieren und ordnen: Die irreguläre Migration nach Deutschland muss gestoppt, Grenzen für irreguläre Migration und Personen ohne gültige Einreisedokumente geschlossen und Zurückweisungen an den Grenzen ermöglicht werden. Das Asyl- und Schutzrecht muss dazu auf allen Ebenen angepasst werden, insbesondere mit Blick auf den individuellen Rechtsanspruchscharakter und das Konzept des subsidiären Schutzes nach europäischem Recht. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten muss unter Beachtung des Völkerrechts ausgesetzt, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme müssen beendet werden. Zur Zusage an Hilfskräfte, die die Bundeswehr unmittelbar unterstützt haben, steht der Landtag weiterhin. Personen ohne Bleibeperspektive müssen konsequent zurückgeführt werden, die Zahl der Abschiebungen spürbar erhöht werden. Strengere Regeln für Ausreisepflichtige sind notwendig, etwa mit Blick auf den tatsächlichen Aufenthalt in einer zugewiesenen Einrichtung, wie in Dänemark schon länger praktiziert. Dazu gehört auch die Errichtung zentraler Bundesausreisezentren, vor allem an deutschen Großflughäfen. Vor allem für straffällig gewordene Ausländer müssen die Möglichkeiten des Ausreisegewahrsams deutlich erweitert werden.

  • Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden stärken: Der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden untereinander, aber auch mit anderen Behörden (Ausländerbehörde, Gesundheitsamt u.ä.) innerhalb Deutschlands und mit ausländischen Staaten muss signifikant verbessert werden. Vor allem müssen reibungslose Übermittlungen ermöglicht werden. Datenschutz in Deutschland darf nicht zum Täterschutz werden. Das verfassungsrechtliche Gebot muss -informationelle Kooperation- und nicht -informationelle Trennung- lauten. Um schwere Straftaten zu verhindern, sollen die bestehenden Informationswege optimiert sowie ein bundesweites Gefährder-Register bedarfsorientiert als zusätzliches Werkzeug aufgebaut werden.

  • Reaktionsschnelligkeit erhöhen: Bei der Kriminalitätsbekämpfung geht es neben Präzision auch und vor allem um Schnelligkeit. Bürokratische Hürden für die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste müssen minimiert werden, das Prinzip -Vertrauen- in die Arbeit der Behörden muss gestärkt werden. Kontrollmechanismen müssen stärker an einer wirksamen Verlaufskontrolle ausgerichtet werden.

  • Nationale Koordinierung der Sicherheitspolitik verbessern: Es bedarf der Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats im Bundeskanzleramt, der die wesentlichen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Handels-, Europa- und Entwicklungspolitik koordiniert und Erkenntnisse zusammenführt. Es bedarf zudem die Einrichtung eines Koordinators für die Nachrichtendienste, denn nachrichtendienstliche Bewertungen müssen eine viel stärkere Rolle in der Außen- und Innen-Sicherheitspolitik als auch in der Handelspolitik einnehmen.

  • Aktive Cybersicherheitspolitik: Um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Infrastruktur vor Cyberangriffen zu schützen, muss die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) der Systeme verbessert und die Cybersicherheitsarchitekturen bedarfsgerecht fortentwickelt werden. Das betrifft insbesondere die weitere Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS, NIS-2-Richtlinie), ohne die betroffene Wirtschaft finanziell oder bürokratisch unangemessen zusätzlich zu belasten. Dazu gehört zum Beispiel weiterhin die Standardisierung und Automatisierung des Cybersicherheits-Lagebildes sowie die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure über Ressort- und Landesgrenzen hinweg im Sinne eines föderalen Cybersicherheitsmanagements. Zudem bedarfs es der Definition und des Ausschlusses nicht vertrauenswürdiger Produkte bis hin zur Entwicklung schlagkräftiger Instrumente zur Verfolgung und Ausschaltung von Angreifern.

  • Soziale Medien vor Instrumentalisierung schützen: Die Sozialen Medien sind Teil des öffentlichen Raumes. Dort gilt es, gegen strafbares Verhalten, gezielte Desinformation und Einflussnahmeoperationen vorzugehen und die Transparenz zu verbessern. Einem Machtgefälle zwischen Plattform und Nutzer muss entgegengewirkt werden, auch damit sich die Netzwerke nicht zum reinen Propagandainstrument entwickeln. Dazu gehören Maßnahmen wie wirksame Kontrollmechanismen gegen Bots und die Anzeige, wenn jemand etwas mit seiner eigenen ID signiert hat. Es geht auch um klare Identifizierung von Werbe- und Meinungskampagnen (Deklarierung von Meinungen von Privatpersonen(-Opinion-), von Aussagen von Unternehmen (-Statement-) und von Werbeaussagen). Darüber hinaus soll sich jede Nutzerin und Nutzer darüber informieren können, inwieweit ihr und ihm gezielt Inhalte empfohlen werden, und diese Präferenzen abändern können (-Reset-Funktion-).



Bayern ist das sicherste Bundesland. Das ist wichtig für das Lebensgefühl der Menschen in Bayern und zugleich ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Der Freistaat Bayern investiert in die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger, beispielhaft durch die Aufstockung auf dann insgesamt rund 47.000 Stellen für alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei bis 2028.


Die Taten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und jetzt Aschaffenburg dürfen nicht die Normalität in Deutschland sein. Mitverantwortlich ist eine fehlgeleitete Asyl- und Einwanderungspolitik. Für die Sicherheit der Bevölkerung ist auch hier eine Wende dringend erforderlich. Gesetzliche Regelungen sind dazu in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene anzupassen, soweit dies zur Umsetzung konsequenter Maßnahmen zur Reduzierung der Migration, zur Rückführung nicht bleibeberechtigter Personen und zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Die Bundesrepublik kann und muss hier den Schulterschluss mit den europäischen Partnern üben.


Der Anschlag in Magdeburg hat jüngst aufgezeigt, dass es beim Zusammenführen von Behördeninformationen über gefährliche Personen sowie bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, auch mit den Behörden anderer Staaten, Verbesserungsbedarf gibt. Die in den letzten Jahren erfolgte Überbetonung von Individualinteressen insbesondere beim Datenschutz sollte zu Gunsten der Belange der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit der Interessen potentieller Opfer und der Allgemeinheit ausgelegt werden.


Auch die Handlungsgeschwindigkeit der Sicherheitsbehörden kann weiter verbessert werden. Andere EU-Staaten sind uns hier weit voraus, weil deren Kontrollmechanismen sich mehr an einer Verlaufskontrolle orientieren, während in Deutschland der Ansatz lautet, bereits im Vorfelde einer Maßnahme jedes Risiko einer falschen Entscheidung der Behörden möglichst durch richterliche Anfangskontrollen auszuschließen. Das ist historisch bedingt gewachsen und sollte überprüft werden.


Zudem erleben wir derzeit geopolitische Konflikte, die sich aufgrund der Globalisierung direkt auf deutsche Sicherheitspolitik auswirken. Deutschland braucht ein Umdenken und ein Update in der Sicherheitspolitik. Die genannten Punkte setzen wichtige Impulse, damit Deutschland weiterhin ein sicheres Land für die hier lebenden Menschen zu bleibt.


Die Sozialen Medien sind ein neuer Öffentlicher Raum, in dem ein Sicherheitsbedürfnis besteht. Nutzer sollen sich ebenso wie auf gut ausgeleuchteten Straßen sicher bewegen können. Dazu gehört, dass sie Kenntnis darüber haben, welche Inhalte Werbung sind, dass sie ihren eigenen -Fingerabdruck--Algorithmus kennen und diesen ggf. anpassen können. Nur der informierte Nutzer kann die Gefahren einseitiger Informationsblasen erkennen und für sich ausschließen.


 

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