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Nachtragshaushaltsplan 2025;
hier: LMU München: Die Freiheiten Bayerns; Historisches Ortsnamenbuch und Handbuch für Bayerische Landesgeschichte
(Kap. 15 07 Tit. 429 49)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/5698

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Robert Brannekämper, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Daniel Artmann, Franc Dierl, Alex Dorow, Patrick Grossmann, Andreas Jäckel, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stefan Meyer, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Werner Stieglitz, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 15 07 wird ein neuer Titel mit der Ziffer 429 49 (Sonstige Personalausgaben für die Kooperation mit der Kommission für Bayerische Landesgeschichte) ausgebracht und im Jahr 2025 mit 350,0 Tsd. Euro dotiert.


Zur Deckung wird in Kap. 13 02 Tit. 893 06 der Ansatz im Jahr 2025 um 350,0 Tsd. Euro gekürzt.



Mit den Mitteln (155,0 Tsd. Euro) soll in Zusammenarbeit mit der Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften eine historisch-kritische Edition der Freiheitsbriefe der bayerischen Landstände herausgegeben werden, die gedruckt und online verfügbar sein wird. Auf den Landtagen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit versammelten sich die Landstände, die als Grundherren das Gegenüber zur herzoglichen Zentralgewalt bildeten. Die dem Herzog abgehandelten in Urkunden verbrieften Rechte und Privilegien wurden gesammelt und bildeten gewissermaßen eine kanonisierte Rechtsgrundlage für die Bestrebungen der Landstände. Es handelt sich also um grundlegende Dokumente mittelalterlicher Verfassungsgeschichte im Herzogtum Bayern.


Um die Neuauflage des sogenannten -Spindlers-, des Handbuchs für die bayerische Landesgeschichte, abschließen zu können, sind weitere Mittel (40,0 Tsd. Euro) notwendig.


Die Kommission für bayerische Landesgeschichte benötigt für die Redaktion, den Abschluss und die digitale Aufbereitung des 1951 begonnenen historischen Ortsnamenbuches zusätzliche Mittel (155,0 Tsd. Euro). Im Historischen Ortsnamenbuch werden die Namen für alle bestehenden und untergegangenen Orte, von der Großstadt bis zur Einöde, die Entwicklung der Ortsnamen und der Siedlungsgeschichte sowie die sprachlich-namenkundliche Deutung dokumentiert. Das Historische Ortsnamenbuch von Bayern verbindet die Geschichtswissenschaft mit der Sprachwissenschaft und macht sich auch Erkenntnisse aus Geographie, Volkskunde, Rechtsgeschichte und Archäologie zunutze. Jeder Landkreisband enthält neben einer systematischen Einleitung alle bestehenden und ab- bzw. aufgegangenen Siedlungsnamen sowie wichtige Gewässernamen des Untersuchungsgebiets.


Das Werk erscheint in drei Abteilungen für Altbayern, Franken und Schwaben. Damit wird der höchst unterschiedlichen Siedlungsstruktur der bayerischen Landesteile Rechnung getragen. Die nach der Verwaltungseinteilung der Landkreise (vor der Gebietsreform von 1972) angelegten Bände enthalten ausführliche Ortsartikel mit Angaben der siedlungsgeschichtlich und namenkundlich wichtigen Überlieferungsbelege sowie Zusammenfassungen, welche die in erster Linie namenkundlich orientierte Siedlungsgeschichte erläutern.

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