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12.10.2018

Das neue Polizeiaufgabengesetz: Gehen die Befugnisse zu weit?

Nein, sagt Manfred Ländner, Vorsitzender im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerischen Landtag:

Denn unser Polizeigesetz bietet mehr Sicherheit. Bayern ist mit Abstand das sicherste Bundesland Deutschlands. Dass die Kriminalitätsrate nirgendwo niedriger ist als bei uns und die Aufklärungsquote nirgendwo höher, liegt an unserer personell, materiell und rechtlich gut ausgestatteten Polizei. Damit das so bleibt, müssen wir unseren engagierten Polizeikräften das notwendige rechtliche Handwerkszeug zur Verfügung stellen, um auf neue Bedrohungslagen, Kriminalitätsphänomene und technische Entwicklungen schlagkräftig zu reagieren.

Die Opposition suggeriert, es würde ein Überwachungsstaat geschaffen. Das ist falsch! Die Befugnisse der Polizei sind weiterhin vielfältig rechtsstaatlich begrenzt, die Bürgerrechte werden sogar gestärkt. So gibt es klar definierte Eingriffsschwellen, mehr Auskunftsrechte für Bürger, Richtervorbehalte und Rechtsschutzmöglichkeiten. Der Begriff der drohenden Gefahr geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – ein Gericht, das nun wahrlich nicht im Verdacht steht, Freiheitsrechte unverhältnismäßig zu beschneiden. Gleichzeitig stellen wir nun aber beispielsweise sicher, dass sich ein islamistischer Terrorist nicht mehr ungestört über das Internet zu einem geplanten Anschlag austauschen kann. Und das ist gut so!

Fakt ist: Seit Inkrafttreten der Neuerungen im August 2017 wurden gerade einmal elf Personen  länger als 14 Tage in Gewahrsam genommen – stets mit richterlichem Beschluss. Es ging dabei um besonders gelagerte Fälle des Landfriedensbruchs und die konkrete Gefahr wiederholter Gewaltdelikte. Das Polizeiaufgabengesetz hilft also, spezifische Gefahren rechtssicher zu entschärfen.

Der Staat ist gegenüber seinen Bürgern zur Gefahrenabwehr verpflichtet, denn Sicherheit ist Voraussetzung für Freiheit. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass wir sofort Änderungen vornehmen würden, wenn sich Regelungen in der Praxis nicht bewähren.

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