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07.11.2019

Expertenanhörung zur EU-Agrarpolitik: CSU-Fraktion will bäuerliche Familienbetriebe stärken

Nach der Expertenanhörung zur künftigen Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik (GAP) setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, die bäuerlichen Familienbetriebe intensiver zu unterstützen. Konkret geht es darum, die Zuschläge für die ersten Hektare deutlich zu erhöhen, so dass auch kleinere Betriebe davon noch stärker profitieren.

Dazu Martin Schöffel, Vorsitzender des Arbeitskreises für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

„Die Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe muss ein Kernziel der zukünftigen Europäischen Agrarpolitik (GAP) sein. Besonders wichtig ist uns, dass die Zuschläge für die ersten Hektare deutlich angehoben werden. Mit diesem Instrument können wir Familienbetriebe gezielt stärken und die Bearbeitung einer vielfältigen Agrarstruktur honorieren.

Die Forderung nach einer großzügigeren Verlagerung der Mittel von der 1. in die 2. Säule lehnen wir ab. Wir müssen erkennen, dass die Direktzahlungen aus der 1. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik nach wie vor eine einkommensstabilisierende Wirkung gerade auch für bäuerliche Betriebe haben. Es wäre auch unredlich, die Direktzahlungen kleinen und mittleren Betrieben wegzunehmen, um damit weitere Maßnahmen zu finanzieren, die zwar von der Gesellschaft verständlicherweise erwartet, aber von den Landwirten letztlich selbst finanziert werden. Dafür muss zusätzliches Geld in die Hand genommen werden, wie es in Bayern seit Jahren mit dem Kulturlandschaftsprogramm erfolgreich unter Beweis gestellt wird. Die Mittel der GAP dürfen daher nicht wie von der EU vorgesehen, gekürzt, sondern möglichst auf bisherigem Niveau weiter geführt werden.

Wir können uns vorstellen, dass die Lenkungswirkung in der 1. Säule erhöht wird, z. B. um die Raufutterfresser besser zu fördern. Gekoppelte Zahlungen allerdings müssen auf national notwendige Produkte beschränkt bleiben und dürfen den Wettbewerb in der EU nicht verzerren. Konditionalität bzw. die Eco Scheme müssen so ausgestaltet werden, dass diese von den bäuerlichen Familienbetrieben auch erfüllt werden können und bewährte Umweltprogramme weiterhin möglich sind. Ferner müssen Nebenerwerbsbetriebe bei der Neuausrichtung der GAP gleichberechtigt mit Haupterwerbsbetrieben behandelt werden.

Dringenden Handlungsbedarf sehen wir auch beim Thema Bürokratie und Kontrollen. Anforderungen, für die bereits fachrechtliche Kontrollvorgaben bestehen, wie z. B. die Tierkennzeichnung, sollten aus dem System herausgenommen werden. Ein Verlust einer Ohrmarke müsse natürlich in angemessener Zeit ersetzt werden, dürfe aber keinesfalls zu Sanktionen nach den Regeln der GAP führen. Außerdem müssen die Mitgliedsstaaten von Berichtspflichten entlastet werden, damit wieder mehr Zeit für die erfolgreiche Umsetzung der GAP und für die so unverzichtbare Beratung unserer Betriebe zur Verfügung steht."

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