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30.11.2022

Jobrad: Einführung für bayerische Beamte ab Sommer 2023

Wer mit dem Fahrrad fährt - egal ob privat oder zur Arbeit - leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur eigenen Gesundheit.

Foto: Pexels | @iStockPhoto.com
„Und genau deswegen werden wir das „JobBike Bayern“ zeitnah einführen“, sagt MdL Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, anlässlich der heutigen Beratung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes in seinem Ausschuss.
 
Das Gesetz sieht eine Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes dahingehend vor, dass Beamtinnen und Beamte künftig an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen können. Das Leasing eines Fahrrads wird somit Teil der Besoldung. Diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung war bislang nicht möglich.
 
Das „JobBike Bayern“ soll den Berechtigten ab Sommer 2023 angeboten werden. Die Staatsregierung wird dafür schnellstmöglich das seit Juli 2022 laufende EU-weite Vergabeverfahren abschließen und mit den erforderlichen Arbeiten zur technischen Umsetzung beginnen.
 
Was für die Beamten gilt, gilt aber leider nicht für unsere Tarifbeschäftigten. „Hier sind die Gewerkschaften am Zug, das Angebot der Staatsregierung zur Aufnahme entsprechender Tarifverhandlungen anzunehmen und die tarifvertragliche Grundlage zu schaffen“, so MdL Fackler. Denn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im staatlichen Bereich gibt es aktuell keine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings. Leider ist es auch nicht absehbar, wann es zu einer diesbezüglichen tarifvertraglichen Lösung kommen wird.
 
 
 
 
 
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