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09.09.2016

Der Doppelpass ist ein Integrationshindernis

Standpunkt von Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, für die Bayerische Staatszeitung:

Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Ja, natürlich kann man gleichzeitig einen Mitgliedsausweis des FC Bayern und einen des TSV 1860 besitzen. Aber kann man gleichzeitig beiden Fußballvereinen seine Loyalität, sein Herz schenken?

Gut, nun werden Sie sagen, dass man eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht mit einer Vereins-Mitgliedschaft vergleichen kann. Da gebe ich Ihnen Recht. Denn bei der Staatsbürgerschaft geht es um mehr.

Man kann nicht gleichzeitig zwei Staaten gegenüber loyal sein. In der Praxis mag sich das Problem in Deutschland lange Zeit nicht bemerkbar gemacht haben. Aber als der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan seine Landesleute zur Großkundgebung nach Köln gerufen hat, wurden Konfliktlinien sichtbar.

Wo stehen Doppelstaatler, wenn „ihre“ beiden Vaterländer nicht die gleichen Interessen haben? Kann man einen türkischen Präsidenten mitwählen, der deutschen Bundestagsabgeordneten den Besuch deutscher Bundeswehrsoldaten in der Türkei verweigert und gleichzeitig eben jene Bundestagsabgeordnete mitwählen? Was wäre, wenn die türkische Regierung die Auslieferung „ihrer Staatsbürger“ fordert, weil sie angeblich als Anhänger der Gülen-Bewegung dem Terrorismus nahe stehen und diese aber noch einen deutschen Pass haben?

Zugegeben zugespitzt, aber leider nicht mehr undenkbar. Konkret sind die Probleme im Alltag. Wer einen zweiten Pass besitzt, hält sich eine Möglichkeit offen, eventuell doch wieder in seine alte Heimat auszuwandern. Wer aber so zwischen zwei Stühlen sitzt, wird nie voll in unserem Land ankommen. Deshalb ist der Doppelpass ein echtes Integrationshindernis. Wer sich für die Politik ausländischer Regierungen einspannen lassen will, dem legen wir nahe, Deutschland zu verlassen. Wir fordern eine bewusste Entscheidung für die Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und keine Staatsangehörigkeit a la carte. Der Doppelpass muss auf den Prüfstand.
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