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09.02.2018

Überfüllte Frauenhäuser: Wie können von Gewalt betroffene Frauen besser betreut werden?

Steffen Vogel, MdL, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration des Bayerischen Landtags:

Etwa 1.700 Frauen suchen in Bayern mit mehr als 1.700 Kindern jedes Jahr Zuflucht in einem Frauenhaus. Frauenhäuser sind aber nur ein Teil der Angebote, die es in Bayern für Frauen und Kinder gibt, die Gewalt erleben und ertragen mussten. Notrufe und Fachberatungsstellen bieten Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können. Um auch Frauen zu erreichen, die nicht den Mut haben, in ein Frauenhaus zu gehen, fördert der Freistaat Bayern seit 2015 Interventionsstellen, die nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt proaktiv mit den betroffenen Frauen Kontakt aufnehmen.

Mit einem neuen Gesamtkonzept soll die Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen in Bayern umfassend verbessert werden – mit ausreichend Plätzen in Frauenhäusern, einer guten Personalausstattung und Verbesserungen bei den Fachberatungsstellen und Notrufen. Das neue Gesamtkonzept muss sorgfältig erarbeitet werden, denn nach über 20 Jahren muss das bestehende Unterstützungssystem zukunftsfähig gemacht werden.

Dieses Gesamtkonzept muss jetzt schnell kommen, die Bedarfsermittlungsstudie ist schließlich bald zwei Jahre alt. Der Freistaat Bayern und die Staatsregierung können ein solches Gesamtkonzept aber nicht alleine auf den Weg bringen, denn die Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sind eigentlich eine kommunale Aufgabe und werden von Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege getragen. Aber der Freistaat ist bereit, mit Verantwortung zu übernehmen.

Der Freistaat geht in Vorleistung: Er hat bereits jetzt die Mittel für die Frauenhäuser in Bayern verdoppelt. Die CSU stellt aus ihrer Fraktionsreserve 500.000 Euro zur Verfügung. Damit soll kurzfristig vor allem die Betreuung der Kinder verbessert werden, die in Frauenhäuser mitgebracht werden.

Entscheidend ist, dass alle Beteiligten – Kommunen, Freistaat und Freie Wohlfahrtspflege – bis Frühjahr das neue Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorlegen, damit die Angebote für Frauen und Kinder vor Ort zügig ausgebaut und weiterentwickelt werden können. Dabei sollte auch auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel ein Schwerpunkt gelegt werden. Denn Frauenhausplätze sind wichtig, aber Prävention ist der beste Opferschutz!

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