„Die Krankenkassen leisten zwar Zuschüsse zur stationären Hospizversorgung der erkrankten Kinder – die therapeutische Begleitung, Beherbergung und Verpflegung der begleitenden Familienmitglieder bleibt dabei bisher außen vor“, erklärt Klaus Holetschek, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion. „Deshalb haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Krankenkassen künftig einen Teil der Kosten für die Familienmitglieder übernehmen.“ Der Antrag wurde diese Woche im Gesundheitsausschuss beschlossen.
„Bislang sind die Kinderhospize rein auf Spenden angewiesen, wenn sie begleitende Familienangehörige finanziell unterstützen möchten“, verdeutlicht Seidenath. Holetschek ergänzt: „Das sind teilweise erhebliche Summen. Das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach muss beispielsweise jährlich bis zu einer Million Euro für den laufenden Betrieb aus Spenden aufbringen.“
Die CSU-Fraktion möchte die Hospize mit ihrem Vorstoß entlasten. „Wir sehen die Krankenkassen hier klar in der Pflicht“, so die beiden Gesundheitsexperten. „Kinderhospize leisten eine unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Sie sollen sich dabei ganz auf die Kinder und Familien konzentrieren können und ihre Energie nicht in die Spendenakquise stecken müssen.“