In Bayern ist die Abrechnung von manuellen Leistungen lange Zeit geduldet worden. Die neue Regelung gilt jedoch selbst dann, wenn sich die Masseure explizit im Bereich der Manuellen Therapie weitergebildet haben. Entgegen eines früheren Urteils des Landessozialgerichts aus dem Jahr 2006 dürfen die speziellen Handgriff- und Mobilisationstechniken, mit denen Störungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt werden, dementsprechend ausschließlich von ausgebildeten Physiotherapeuten zu Lasten der Krankenkassen angewandt werden.
„Die von uns geforderte Übergangslösung bietet den Betroffenen zumindest eine gewisse Übergangsdauer, die dazu genutzt werden sollte, zusammen mit den Verbänden weitere Weichenstellungen vorzunehmen“, erklärt Holetschek, der auch Vorsitzender des Bayerischen Heilbäderverbandes ist. „Wir stehen hinter den Leistungserbringern in unserem Gesundheitswesen und müssen auch weiterhin dafür sorgen, dass genügend Angebote von Masseuren und medizinischen Bademeistern in der Physiotherapie in Deutschland vorhanden sind“, sagen Seidenath und Holetschek abschließend.