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06.06.2019

Eric Beißwenger: Klare Rahmenbedingungen für Bayerns Obstbauern

„Dass Streuobstwiesen durch das Volksbegehren Artenvielfalt zu gesetzlich geschützten Biotopen werden können, hat bei vielen unserer Landwirte in Bayern zu Verunsicherung geführt“, sagt Eric Beißwenger, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag. „Um Missverständnisse auszuräumen und Klarheit für unsere Landwirte zu schaffen, haben wir heute im Umweltausschuss beschlossen, dass die Staatsregierung eine Rechtsverordnung erlassen wird. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Streuobstwiesen künftig gesetzlich geschützte Biotope sind.“

Auf folgende Kriterien haben sich die beiden Regierungsfraktionen dazu geeinigt: Es werden  ausschließlich Streuobstwiesen mit einer Dichte von nicht mehr als 100 Bäumen pro Hektar, bei denen mindestens 75 Prozent des Bestandes ihren Kronenansatz in 180 Zentimetern Höhe haben, betroffen sein. Im Detail geht es um extensiv genutzte Obstbaumwiesen und -weiden mit einem Baumabstand von grundsätzlich nicht weniger als 10 Metern und nicht mehr als 20 Metern sowie einem so fortgeschrittenen Bestandsalter, dass von einem biotoptypischen Artenreichtum ausgegangen werden kann. Ein ausreichendes Alter liegt insbesondere vor, wenn die überwiegende Anzahl der Bäume einen Stammumfang von mindestens 50 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter über dem Boden aufweist.

„Artenvielfalt braucht alte Bäume und strukturreiches Dauergrünland, in dem Tiere und Insekten Unterschlupf finden. Aber auch bewirtschaftete Streuobstwiesen sind ökologisch wichtig, vor allem für bestimmte Bienenvölker. Wir wollen das ihre Pflege und der Pflanzenschutz weiter möglich bleiben. Schließlich liefern sie uns heimische Äpfel, Birnen und Zwetschgen“, betont Beißwenger. „Ich bitte alle Landwirte in Bayern, sich nicht durch Falschinformationen, wie sie teilweise in den sozialen Netzwerken verbreitet werden,  zum Griff zur Säge verleiten zu lassen.“

In der Sitzung des Umweltausschusses wurde auch der gemeinsame Antrag der Regierungsfraktionen zum Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern besprochen. Die CSU-Landtagsfraktion hat sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass weitere Ideen des Runden Tisches aufgegriffen werden. „So wollen wir beispielsweise bereits in der Schule mehr Wissen über unsere Landwirtschaft sowie den Arten- und Naturschutz vermitteln. Dazu zählen auch Informationen über die vielen positiven Aspekte der Lebensmittelerzeugung in Bayern“, so Beißwenger abschließend.
 

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