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02.03.2023

Seniorenmitwirkungsgesetz: CSU-Fraktion stärkt Teilhabe von Senioren

Mehr Mitsprache und Beteiligung für Bayerns Senioren – das ermöglicht die CSU-Fraktion mit ihrem Seniorenmitwirkungsgesetz, das morgen im Plenum final beschlossen wird. Damit sollen alle Gemeinden künftig eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einrichten. Auf Landesebene wird ein Landesseniorenrat geschaffen. Dieser wird künftig bei allen Entscheidungen der Staatsregierung gehört, die Interessen von Senioren betreffen.

Dazu Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:

„Das Seniorenmitwirkungsgesetz ist ein Meilenstein unserer bayerischen Seniorenpolitik. Wir setzen damit um, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben – eine bessere politische Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene. Insbesondere soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte sollen senioren-spezifischen Bedürfnissen besser gerecht werden. 

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass alle Gemeinden eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einrichten - eine Verpflichtung dazu wird im Gesetz nicht festgeschrieben. Wir setzen hier bewusst auf Freiwilligkeit, denn wir sind der Überzeugung: Wir dürfen die bestehenden Strukturen vor Ort nicht gefährden, denn schon jetzt leisten viele Kommunen im Bereich der Seniorenarbeit Großartiges. Hier wollen wir unterstützen und mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz ein starkes Signal setzen.“

Dazu die seniorenpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Barbara Regitz:

 „Es ist uns sehr wichtig, dass wir die Interessen, aber auch die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren bei unseren Entscheidungen berücksichtigen – sei es vor Ort in der Gemeinde oder auf Landesebene. Das gilt ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum. 

Mehr Mitspracherechte und Gestaltungsmöglichkeiten werden für viele auch eine zusätzliche Motivation sein sich politisch zu engagieren. Auf das Wissen von Bayerns Senioren können wir einfach nicht verzichten und binden sie deswegen künftig noch besser ein.“  

Die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs findet heute im Plenum statt. Das Gesetz soll zum 01.04.2023 in Kraft treten.

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