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Bericht über Freilassungen von Tatverdächtigen aus der Untersuchungshaft in Bayern

07.03.2023 - Antrag | 18/27874

Initiatoren:
Petra Guttenberger, Tobias Reiß, Stephan Oetzinger, Josef Schmid, Karl Straub, Walter Taubeneder, Florian Streibl, Fabian Mehring, Hubert Faltermeier, Alexander Hold, Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Robert Riedl, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich über die Anzahl aufgehobener Untersuchungshaft- oder Unterbringungsbefehle im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Beschleunigungsgrundsatz zu berichten.


Zugleich wird die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag schriftlich zu berichten, welche präventiven Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Fälle für die Zukunft angestrebt werden.



Im Jahr 2022 mussten in Bayern 15 Tatverdächtige vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Grund hierfür war jeweils eine überlange Verfahrensdauer, da dem Beschleunigungsgebot offenkundig nicht ausreichend Rechnung getragen wurde.


Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist es daher notwendig, die genauen Hintergründe jedes einzelnen Falls aufgezeigt zu bekommen und zugleich Maßnahmen zu erörtern, damit derartige Freilassungen in Zukunft möglichst vermieden werden können.

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