Gerhard Hopp, , Kerstin Schreyer, , Winfried Bausback, , Alexander König, , Alfons Brandl, , Alex Dorow, , Karl Freller, , Johannes Hintersberger, , Benjamin Miskowitsch, , Martin Mittag, , Walter Nussel, , Klaus Stöttner, , Steffen Vogel, , Florian Streibl, , Fabian Mehring, , Rainer Ludwig, , Peter Bauer, , Manfred Eibl, , Susann Enders, , Hubert Faltermeier, , Hans Friedl, , Tobias Gotthardt, , Eva Gottstein, , Wolfgang Hauber, , Johann Häusler, , Leopold Herz, , Alexander Hold, , Nikolaus Kraus, , Gerald Pittner, , Bernhard Pohl, , Kerstin Radler, , Robert Riedl, , Gabi Schmidt, , Jutta Widmann, , Benno Zierer,
Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung führt unter Beteiligung von Sachverständigen eine Anhörung zu den energie- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen der EU- und bundesgesetzlichen Regelungen der Gas- und Strompreisbremse durch.
Es ist auf Bundesebene geplant, eine Gas- und Strompreisbremse einzuführen und teilweise über die Abschöpfung von Erlösen im Strommarkt zu refinanzieren. Der Rahmen für diese Bundesgesetze wird durch die EU-Notfallverordnung 2022/1854 sowie durch die EU-Beihilferegelungen vorgegeben.
Die derzeit vorgesehenen Bundesgesetze geben aber über den EU-Rahmen hinaus. Die Laufzeit der Abschöpfung ist zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber im Lichte einer Evaluation durch die EU-Kommission durch Rechtsverordnung verlängert werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig die Auswirkung der Bundes- und EU-Regelungen zu analysieren.