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Regionalbanken von Bürokratie entlasten

26.04.2017 - Antrag | 17/16621

Initiatoren:
Nussel Walter, Winter Peter, Huber Erwin, Freller Karl, Herold Hans, Nussel Walter, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/16621

26.04.2017

Antrag der Abgeordneten
Winter Peter, Huber Erwin, Freller Karl, Herold Hans, Nussel Walter, Bachhuber Martin, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Dettenhöfer Petra, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Holetschek Klaus, Kirchner Sandro, König Alexander, Kühn Harald, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Dr. Schwartz Harald, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Nussel Walter

CSU

Regionalbanken von Bürokratie entlasten


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der laufenden Überarbeitung des europäischen Bankenregelwerks auf Bundesebene und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass risikoarme Regionalbanken wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen insbesondere durch Erleichterungen bei bürokratischen Melde- und Offenlegungsvorschriften von unangemessener Regulierung entlastet werden.



Die Neuausrichtung der Finanzmarktregulierung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise war richtig und hat die Stabilität des Finanzsystems erhöht. Die neuen Regeln finden aber ohne Unterschied sowohl auf internationale Großbanken als auch auf regionale Institute Anwendung. Auch kleine, stabile und regional tätige Banken müssen damit Anforderungen erfüllen, die einen hohen Aufwand verursachen, gleichzeitig aber nicht spürbar zu einer Erhöhung der Finanzstabilität führen. Allein die bayerischen Genossenschaftsbanken belastet die Regulierung schon jetzt mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 138 Millionen Euro. Das erschwert den Eigenkapitalaufbau bei den Banken und bedroht damit auch die Kreditvergabe an den Mittelstand. Zudem bleibt den Bankangestellten weniger Zeit für die Beratung ihrer Kunden. Deshalb müssen Regionalbanken von unangemessener Regulierung entlastet werden. Angemessen ist die Regulierung dann, wenn Kreditinstitute mit hohem Risiko strengen Vorschriften unterliegen und Kreditinstitute mit geringem Risiko weniger intensiv reguliert werden. Um mehr Proportionalität zu gewährleisten, sind differenzierte Regeln erforderlich. Das Proportionalitätsprinzip besagt, dass bei der Anwendung aufsichtlicher Anforderungen das Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens zu berücksichtigen ist. Entscheidend sind hier nicht nur der Umfang der Geschäfte, sondern auch das Geschäftsmodell und die Komplexität der Risiken. Folgerichtig sehen die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und -verordnung (CRR) eine Befreiung kleiner Banken von bestimmten Melde- und Offenlegungspflichten vor. Diese Befreiung soll jedoch nur für Kleinstbanken mit einer Bilanzsumme von unter 1,5 Milliarden Euro gelten. Dieses Kriterium ist für viele Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Freistaat Bayern ungeeignet. Bedingt durch Kreditwachstum und Fusionen wird die Zahl der bayerischen Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme unter 1,5 Milliarden Euro in den kommenden Jahren weiter sinken. Darüber hinaus ist es nicht zielführend, die Intensität der Regulierung allein an der Bilanzsumme einer Bank auszurichten. Ziel sollte sein, die Regulierung mit dem Risiko der Banken in Einklang zu bringen. Die Bilanzsumme ist dabei nur einer von mehreren Faktoren. Daneben sind das Geschäftsmodell eines Instituts oder seine Vernetzung im Finanzsystem ausschlaggebend. Um eine risikogerechte Regulierung und damit einen spürbaren Bürokratieabbau für alle Kreditgenossenschaften, Sparkassen und regionalen Geschäftsbanken in Bayern zu erreichen, müssen die Vorschläge der Europäischen Kommission nachgebessert werden. Von den Melde- und Offenlegungspflichten sollten insbesondere risikoarme Regionalbanken entlastet werden. Zur Identifikation von risikoarmen Regionalbanken sind Kriterien zu entwickeln, die sich am Maßstab der Zielgenauigkeit, der Transparenz und der Anwenderfreundlichkeit orientieren und sich am Grad der systemischen Relevanz ausrichten. Dabei kommen als kumulativ zu erfüllende Kriterien insbesondere eine stabile Einlagenbasis, ein ausgeprägtes Kreditgeschäft, ein geringes Auslandsengagement, die Präsenz vor Ort und die regionale Ausrichtung in Betracht.

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