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Vereinfachte Dokumentation nach dem Mindestlohngesetz

24.10.2017 - Antrag | 17/18709

Initiatoren:
Nussel Walter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Huber Erwin, Nussel Walter, Herold Hans, Guttenberger Petra, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Brannekämper Robert, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Heike Jürgen W., Dr. Herrmann Florian, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Kirchner Sandro, König Alexander, Kränzle Bernd, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Ritt Hans, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Dr. Schwartz Harald, Steiner Klaus, Straub Karl, Taubeneder Walter, Westphal Manuel, Wittmann Mechthilde,

Drucksachennummer: 17/18709

24.10.2017

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Brendel-Fischer Gudrun, Huber Erwin, Nussel Walter, Herold Hans, Guttenberger Petra, Baumgärtner Jürgen, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Brannekämper Robert, Fackler Wolfgang, Haderthauer Christine, Heike Jürgen W., Dr. Herrmann Florian, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Huber Thomas, Kirchner Sandro, König Alexander, Kränzle Bernd, Kreitmair Anton, Kühn Harald, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Dr. Rieger Franz, Ritt Hans, Rotter Eberhard, Rudrof Heinrich, Schalk Andreas, Schöffel Martin, Schorer Angelika, Dr. Schwartz Harald, Steiner Klaus, Straub Karl, Taubeneder Walter, Westphal Manuel, Wittmann Mechthilde



Nussel Walter

und Fraktion CSU

Vereinfachte Dokumentation nach dem Mindestlohngesetz


Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird gebeten, dem Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein im Bundesrat zur vereinfachten Dokumentation nach dem Mindestlohngesetz (Drs. 676/17) zu unterstützen.


Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Branchen die Dokumentation der Arbeitszeit vor. Dies betrifft zum einen branchenübergreifend die Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten (außer in Privathaushalten). Zum anderen müssen Arbeitgeber in einzelnen Wirtschaftsbereichen die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzeichnen.

Die Dokumentationspflicht stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einen Mehraufwand dar.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dokumentationspflichten für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige einzuschränken oder zu erweitern. Eine Unterscheidung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten findet bei diesen Schwellenwerten nicht statt. Dabei haben Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer stundenreduzierten Arbeitszeit ein niedrigeres Monatseinkommen. Die Festlegung einer Entgeltgrenze auf Basis eines verstetigten
Monatseinkommens führt damit bei Teilzeitbeschäftigten in der Regel zu keiner Verringerung des Bürokratieaufwands.

Um den Bürokratieaufwand zu reduzieren, sollen mit dem Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG handhabbarer und praxisnäher gestaltet werden.

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