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Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 03A (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Digitalisierter Streifenwagen - Ausstattung der Einsatzfahrzeuge der Bayerischen Polizei mit mobiler IT-Technologie
(Kap. 03 17 Tit. 534 99, Kap. 03 18 Tit. 511 97 und 511 99)

11.01.2018 - Antrag | 17/20231

Initiatoren:
Winter Peter, Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Dettenhöfer Petra, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg,

Drucksachennummer: 17/20231

11.01.2018

Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Freller Karl, Zellmeier Josef, Winter Peter, Dr. Herrmann Florian, Dettenhöfer Petra, Bachhuber Martin, Dünkel Norbert, Fackler Wolfgang, Flierl Alexander, Gibis Max, Herold Hans, König Alexander, Kühn Harald, Ländner Manfred, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Lorenz Andreas, Dr. Reichhart Hans, Rudrof Heinrich, Sem Reserl, Stöttner Klaus, Tomaschko Peter, Weidenbusch Ernst, Winter Georg



Winter Peter

CSU

Nachtragshaushaltsplan 2018:
hier: Einzelplan 03A (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

hier: Digitalisierter Streifenwagen - Ausstattung der Einsatzfahrzeuge der Bayerischen Polizei mit mobiler IT-Technologie
(Kap. 03 17 Tit. 534 99, Kap. 03 18 Tit. 511 97 und 511 99)



Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2018 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Bei Kap. 03 17 Tit. 534 99 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 2.300,0 Tsd. Euro von 16.401,8 Tsd. Euro auf 18.701,8 Tsd. Euro, bei Kap. 03 18 Tit. 511 97 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 400,0 Tsd. Euro von 11.210,5 Tsd. Euro auf 11.610,5 Tsd. Euro sowie bei Kap. 03 18 Tit. 511 99 wird der Ansatz für das Jahr 2018 um 1.800,0 Tsd. Euro von 10.780,0 Tsd. Euro auf 12.580,0 Tsd. Euro erhöht. Bei Kap. 03 17 Tit. 534 99 wird die Verpflichtungsermächtigung 2018 um 4.500,0 Tsd. Euro von 29.000,0 Tsd. Euro auf 24.500,0 Tsd. Euro verringert; der im Jahr 2019 als fällig ausgewiesene Betrag wird um 4.500,0 Tsd. Euro von 24.500,0 Tsd. Euro auf 20.000,0 Tsd. Euro verringert.

Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 03 Tit. 893 06.



Die Digitalisierung ist die zentrale Herausforderung für die Zukunft unseres Landes, auch im Polizeibereich. Zur Beschleunigung und Erleichterung der Arbeit in den Einsatzfahrzeugen sollen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um u.a. Convertibles sowie Einzelfingerscanner u.a. zur massiven Beschleunigung von Personenkontrollen und zum mobilen Arbeiten im Fahrzeug anzuschaffen. Des Weiteren sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um von der Einsatzzentrale per Digitalfunk übermittelte Daten zur Einsatz- und Auftragsdisposition direkt im Zentralen Bedien- und Anzeigeelement bzw. im Navigationssystem der Einsatzfahrzeuge anzeigen zu können. Durch die zur Verfügung gestellten Ausgabemittel in Höhe von insgesamt 4.500,0 Tsd. Euro kann die Umsetzung der Maßnahmen vorgezogen werden, so dass die hierfür ursprünglich veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe entbehrlich wird.

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